Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Abwehr von Behinderungen und chronischen Erkrankungen beantragen

Als Mensch mit Behinderung oder von einer Behinderung bedrohter Menschen, haben Sie Anspruch auf medizinische Rehabilitation.

Beschreibung der Leistung

Als Mensch mit Behinderungen oder von einer Behinderung bedrohter Mensch, haben Sie Anspruch auf medizinische Rehabilitation (REHA). Die REHA dient dazu, Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern oder auszugleichen. Durch die REHA soll Ihre Lebensqualität verbessert werden. Die REHA hilft Ihnen, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Die REHA soll Ihnen nach Möglichkeit helfen, wieder oder weiter in einem Beruf zu arbeiten und nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.


Um eine REHA zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.


Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen:

  • Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe, einschließlich der Anleitung, eigene Heilungskräfte zu entwickeln
  • Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie
  • Psychotherapie
  • Hilfsmittel
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie

Bei Behinderung oder chronischer Krankheit:

  • Medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind
  • Hilfen zur Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung
  • Hilfen zur Aktivierung von Selbsthilfepotentialen
  • Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen, wenn die Leistungsberechtigten dem zustimmen
  • Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten
  • Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz unter anderem durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen
 

Informationen

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Benötigte Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Es können Fristen gelten. Diese richten sich nach dem Einzelfall. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Gebühren

Es können Kosten entstehen. Die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Kosten ist abhängig vom Einzelfall. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage

Rechtsgrundlage

§ 26 Absatz 1 Nr. 1 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Gemeinsame Empfehlungen

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__26.html

§ 42 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__42.html

§ 5 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Leistungsgruppen

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__5.html

§ 6 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Rehabilitationsträger

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__6.html

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Suchwörter: Eingliederung Teilhabe

Letzte Aktualisierung: 10.12.2025