Handwerkskammer Hamburg

Löschung aus dem Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder aus dem Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen

Sie möchten Ihren Betrieb aus dem "Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" löschen lassen? Hier erfahren Sie mehr.

Beschreibung der Leistung

Sie können die Eintragung Ihres Betriebs aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes auf Antrag löschen lassen.



Gründe für eine Löschung sind unter anderem:

  • Aufgabe Ihres Gewerbebetriebs (auch aus wirtschaftlichen Gründen)
  • Betriebsumgründung/Rechtsformwechsel
  • Tod des Betriebsinhabers oder Betriebsübergabe an einen neuen Betriebsinhaber
  • Verlegung des Betriebs in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Benötigte Unterlagen

Detaillierte Informationen über die erforderlichen Unterlagen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Zu Beachten

Detaillierte Informationen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Fristen

Detaillierte Informationen über die Fristen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Verfahrensablauf

Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Dauer

Detaillierte Informationen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Gebühren

Detaillierte Informationen über die Kosten erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

Rechtsgrundlage

§ 18 Handwerksordnung (HwO)

https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__18.html

Adresse und Kontakt

Handwerkskammer Hamburg

Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache

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Letzte Aktualisierung: 14.06.2026