Beschreibung der Leistung
Für die Löschung eines Betriebs aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes stellen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer einen Antrag auf Löschung.
Gründe für eine Löschung sind unter anderem:
- Aufgabe Ihres Gewerbebetriebes (auch aus wirtschaftlichen Gründen)
- Betriebsumgründung/Rechtsformwechsel
- Tod des Betriebsinhabers oder Betriebsübergabe an einen neuen Betriebsinhaber
- Verlegung des Betriebes in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk
Die Löschung kann frühestens mit dem Tag des Bekanntwerdens der Beendigung der gewerblichen Tätigkeit (Posteingang des Antrags) erfolgen. Eine rückwirkende Löschung ist nicht möglich.
Die Löschung erfolgt von Amtswegen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen weggefallen sind und kein Löschungsantrag gestellt wurde zum Beispiel bei Ablauf einer befristeten Ausnahmebewilligung, bei Vorlage einer rechtskräftigen Gewerbeuntersagung oder bei nicht nachgewiesener Selbständigkeit.
Mit vollzogener Löschung erlischt die Berechtigung, das betreffende zulassungsfreie Handwerk bzw. handwerksähnliche Gewerbe auszuüben.