Zahnärztliche Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Zahnerkrankungen erhalten

Um Zahnerkrankungen vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen, können Sie als krankenversicherte Person zahnärztliche Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen.

Beschreibung der Leistung

Als krankenversicherte Person können Sie zahnärztliche Vorsorgeleistungen (Prophylaxemaßnahmen) erhalten. Diese dienen dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig festzustellen und zu behandeln. Träger beziehungsweise Trägerin dieser Leistung ist Ihre Krankenkasse.

Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für Erwachsene umfasst:

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

Einige Krankenkassen bieten abweichende oder zusätzliche Leistungen an.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind krankenversichert.

Benötigte Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte)
  • gegebenenfalls Bonusheft

Zu Beachten

Keine

Fristen

Die Vorsorgeuntersuchung ist einmal jährlich vorgesehen. Für die Durchführung bestimmter Leistungen können Fristen gelten. Ihre Krankenkasse kann Sie hierzu beauskunften.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin zur Vorsorge in Ihrer Zahnarztpraxis.
  • Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin führt die Untersuchung durch und rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die anfallenden Kosten für Sie. Maßnahmen die Ihre vereinbarte Versicherungsleistung überschreiten, müssen Sie gegebenenfalls selbst zahlen.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage

Rechtsgrundlage

§ 28 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html

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Suchwörter: Kassenleistung Krankenkassenleistung Prophylaxe

Letzte Aktualisierung: 14.12.2025