Beschreibung der Leistung
Beantwortung von Anfragen zu Namen und Anschriften eindeutig bezeichneter Personen.
Melderegisterauskünfte (z.B. neue Anschrift) für Daten ab 01.01.1963 bis 1987 sind durch persönliche Vorsprache oder postalisch, per Mail und Fax möglich. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich (Ausnahme: Behörden). Die Antwort erhält die anfragende Person/Stelle in jedem Fall postalisch.
Zuständig ist ausschließlich die Abteilung Zentrale Meldeangelegenheiten - Einwohnerregister (s. Kontaktdaten)
Für Meldedaten vor 01.01.1963 ist das Staatsarchiv Hamburg zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Staatsarchiv Hamburg (s. Link).