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Harburg Einwohnerangelegenheiten

Melderegister einfache Auskunft für Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte oder Firmen

Wenn Sie Meldedaten zu einer Person benötigen, können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.

Beschreibung der Leistung

Sie erhalten im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft von der zuständigen Stelle:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften

zu der gesuchten Person.



Ist die gesuchte Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie machen Angaben, anhand derer die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zur betroffenen Person verfügen (in der Regel Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht oder zuletzt bekannte Anschrift).
  • Bei gewerblichen Anfragen geben Sie zusätzlich den Verwendungszweck der Daten an.
  • Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis der suchenden Person
  • Vor- und Familienname der gesuchten Person sowie
  • bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum der gesuchten Person

Zu Beachten

Der Online-Dienst sucht ausschließlich im aktuellen Bestand des Melderegisters. Datensätze von Personen, die länger als 5 Jahre nicht mehr in Hamburg gemeldet sind, werden in den historischen Datenbestand (Archiv) verschoben und können online nicht gefunden werden. Es wird durch den Online-Dienst eine kostenpflichtige neutrale Antwort erzeugt. Anfragen zu solchen Datensätzen können nur schriftlich an einen Standort des Hamburg Service oder das Einwohnerregister (einwohnerregister@hamburgservice.de) gerichtet werden.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die einfache Melderegisterauskunft online:

  • Falls nicht bereits geschehen, richten Sie ein Servicekonto Business ein.
    • Hilfe zur Erstellung des Servicekontos finden Sie in der Rubrik "Links".
  • Sie geben alle Daten in den Online-Dienst ein.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Sie können die Melderegisterauskunft sofort im Portalpostfach des Online Dienstes abrufen.

Wenn die gesuchte Person bereits seit 5 Jahren nicht mehr in Hamburg gemeldet ist, beantragen Sie die einfache Melderegisterauskunft schriftlich:

  • Sie reichen Ihre Anfrage schriftlich ein.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Anfrage.
  • Sie erhalten eine Antwort per Post.
  • Sie bezahlen die Gebühr nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben.

Dauer

Online können Sie die Melderegisterauskunft sofort abrufen. 

Die Bearbeitung einer schriftlichen Anfrage dauert voraussichtlich 3 Wochen.

Gebühren

Die Gebühr beträgt


  • 6,00 EUR für online erteilte Auskünfte (auch für neutrale Antworten)

  • 14,00 EUR für schriftliche Auskünfte

  • 17,00 EUR für Auskünfte im Falle besonderer Feststellungen oder eines sonstigen erhöhten Arbeitsaufwandes

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Hinweise zur Zahlungsart

Kassenautomat

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§44 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__44.html

Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten (MeldeGebO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-MeldeGebOHA2015rahmen/format/xsl?oi=w4n72Uy5qY&sourceP=%7B%22source%22%3A%22TOC%22%7D&docAcc=true

Adresse und Kontakt

Harburg Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Am 30.10.2025 hat der Standort von 07:00-14:00 Uhr geöffnet.


Am 12.11.2025 ist der Standort ganztägig geschlossen.


Am 21.11.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 19.12.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 23.12.2025 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 30.12.2025 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 02.01.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.

Der Haupteingang zum Harburger Rathausforum 3 befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes und ist über den Innenhof des Gebäudekomplexes erreichbar. Um zum Innenhof zu gelangen, nutzen Sie den Zugang an der Knoopstraße. Der Hausbriefkasten befindet sich am Harburger Rathausplatz 1 (Rathaus). Es stehen keine Kundenparkplätze zur Verfügung.

An unseren Speed Capture Terminals können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Letzte Aktualisierung: 09.11.2025