Beschreibung der Leistung
Die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt durch Mitteilung anderer Behörden (z. B. Meldebehörden, Standesämter, Gerichte). Sämtliche Mitteilungen dieser Behörden an das Melderegister in Hamburg, haben als Basis immer eine konkrete, rechtliche Grundlage. Der Großteil davon ist der automatisierte, elektronische Datenaustausch zwischen Meldebehörden verschiedener Bundesländer, wenn z.B. eine Person oder Familie verzieht oder in den betroffenen Bundesländern Haupt- bzw. Nebenwohnung hat. Die unterschiedlichen Fall- und Lebenslagen erfordern vielfach einen persönlichen Kontakt zwischen auswärtiger Behörde und dem in für ganz Hamburg zuständigen Fachamt Einwohnerwesen - Einwohnerregister des Bezirksamtes Harburg.