Verfahrensablauf
Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen sind verpflichtet die Strahlenschutzverantwortlichen schriftlich über die Ergebnisse der Überprüfung zu unterrichten; dabei werden Fehler und Mängel aufgeführt und deren Beurteilung erfolgt durch eine Klassifizierung auf der Grundlage des einheitlichen Bewertungssystems.
Im Ergebnisbericht sind verständliche und zielführende Wege zur Optimierung aufzuzeigen, die insbesondere darauf hinwirken, dass
- die Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe dem Stand der Heilkunde oder der Zahnheilkunde und den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft entspricht,
- die Vorgaben der StrlSchV zur Qualitätssicherung und Optimierung der Anwendung beachtet werden,
- die physikalisch-technischen Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden,
- die im Rahmen der Strahlenanwendung eingesetzten Geräte und Arbeitsmittel dem Stand der Technik bzw. dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen
- bei ungerechtfertigten Überschreitungen der diagnostischen Referenzwerte unverzüglich Abhilfe geschaffen wird.
Vorschläge für kurzfristige Maßnahmen und Änderungen müssen unter Hinweis auf die Konsequenzen (Nachweis der Mängelbeseitigung in einer bestimmten Frist, Nachprüfung, Meldung an die Aufsichtsbehörde) dem Strahlenschutzverantwortlichen unterbreitet werden.
Als ärztliche oder zahnärztliche Stelle melden Sie dem Amt für Arbeitsschutz (BJV):
- die Ergebnisse der Prüfungen,
- eine Zusammenstellung der bei den Prüfungen erfassten Daten zur Exposition,
- eine ständige, ungerechtfertigte Überschreitung der bei der Untersuchung zugrunde zu legenden diagnostischen Referenzwerte und
- eine Nichtbeachtung der Optimierungsvorschläge.
- Personenbezogene Daten der untersuchten oder behandelten Personen dürfen nicht übermittelt werden.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 Wochen.
Gebühren
Keine