Hamburg.deHamburg ServiceNachweis über die erfolgreiche Teilnahme an...Handelskammer Hamburg, Service Center

Handelskammer Hamburg, Service Center

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen

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Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.
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Beschreibung der Leistung

Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.
Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.
Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.
Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens

Benötigte Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
  • Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei der Handelskammer Hamburg

Zu Beachten

keine

Fristen


  • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten

  • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Verfahrensablauf

Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
  • Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
  • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.
 

Dauer


  • Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden

  • Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

Gebühren

Die Gebühren erfahren Sie bei der Handelskammer Hamburg. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 34a Absatz1 Gewerbeordnung (GewO)

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Letzte Aktualisierung: 11.09.2024