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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Nutzung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch melden

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Wenn Sie in Ihrem Gebäude eine Heizungsanlage einbauen oder austauschen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil der Wärmeenergie mit erneuerbaren Energien decken und dies der zuständigen Stelle nachweisen.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Gebäudes dessen Heizungsanlage austauschen oder nachträglich einbauen lassen wollen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs des Gebäudes durch erneuerbare Energien zu decken. Sie müssen der zuständigen Stelle nachweisen, dass Ihre Heizungsanlage dieser Vorgabe entspricht.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Gebäudes
    • Alternativ: Der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerin hat Sie als Vertretung einer Verwaltungsgesellschaft oder Sachkundige beziehungsweise Sachkundiger mit der Erstattung der Meldung beauftragt.
  • Das Gebäude wurde vor dem 01.01.2009 errichtet
  • Sie haben an diesem Gebäude nach dem 30.06.2021 einen Austausch oder Einbau der Heizungsanlage vorgenommen oder werden diesen zukünftig vornehmen

Benötigte Unterlagen

  • Installationsbescheinigung einer Sachkundigenorganisation
  • Die letztjährliche Rechnung über den Kauf von
    • Biomethan
    • Bioöl

Zu Beachten

Keine

Fristen

Sie müssen die Meldung innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage bei der zuständigen Stelle abgeben.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Meldung schriftlich oder mit dem Online-Dienst ein.
    • Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, werden automatisch die in Ihrem konkreten Fall notwendigen Unterlagen benannt. Zudem stehen Ihnen dort Berechnungshilfen bereit. Der Online-Dienst gibt Ihnen umgehend Auskunft darüber, ob Sie Ihre Meldepflicht erfüllt haben. Diese Services können bei der schriftlichen Bearbeitung nicht geboten werden.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die Erfüllung Ihrer Meldepflicht.

Dauer

Im Online-Verfahren je nach Komplexität zwischen 20 und 40 Minuten Bearbeitungszeit durch Sie. Der Online-Dienst gibt Ihnen umgehend Auskunft darüber, ob Sie Ihre Meldepflicht erfüllt haben. Die Bearbeitungszeit im schriftlichen Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Gebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 17 Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KlimaSchGHA2020V7P17

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Energierecht und städtische Energiepolitik

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Suchwörter: Klimafreundliche Energie nachhaltig Effizienz Heizkessel

Letzte Aktualisierung: 02.12.2024