Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Gebäudes dessen Heizungsanlage austauschen oder nachträglich einbauen lassen wollen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs des Gebäudes durch erneuerbare Energien zu decken. Sie müssen der zuständigen Stelle nachweisen, dass Ihre Heizungsanlage dieser Vorgabe entspricht.