Beschreibung der Leistung
Die Jagd wird durch das Bundesjagd- und Landesjagdgesetz sowie ergänzende Vorschriften geregelt. Die oberste Jagdbehörde ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Die oberste Jagdbehörde bereitet landesgesetzliche Regelungen sowie dazugehörige Verordnungen vor, die der Senat und die Bürgerschaft beschließen. Sie wird in ihren Aufgaben von einem Landesjagdbeirat beraten und unterstützt. Zu diesen Aufgaben gehören auch
- Abgrenzungen von Jagdrevieren,
- die Überwachung und Genehmigung der Hegepläne,
- Förderungen aus der Jagdabgabe
- die Befriedung von Flächen.