Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Dies gilt auch für Ihren Stellvertreter oder Ihre Stellvertreterin.
- Sie besitzen eine gültige Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen.
- Sie oder die als Stellvertretung benannte Person leitet die Prostitutionsveranstaltung vor Ort (Veranstaltungsleitung).
- Es wurde ein Veranstaltungskonzept erstellt, dass die räumlichen, organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen der Prostitutionsveranstaltung beschreibt und die Darlegungen des Betriebskonzepts konkretisiert.
- Die für die Veranstaltung vorgesehenen Gebäude, Räume und sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen erfüllen folgende Anforderungen:
- sind von außen nicht einsehbar,
- verfügen über ein geeignetes Notrufsystem
- die Türen können jederzeit von innen geöffnet werden
- sind nicht zur Nutzung als Wohnraum und Schlafraum bestimmt
- verfügen über eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen, geeignete Aufenthalts- und Pausenräume sowie individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände.
- Der Standort und die Veranstaltungszeit dürfen nicht gegen den Schutz der dort arbeitenden Personen, der Kunden und Kundinnen, der Jugendlichen, der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Allgemeinheit verstoßen.
Benötigte Unterlagen
- Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen
- Kopie Stellvertretungserlaubnis, falls zutreffend
- Betriebskonzept
- Veranstaltungskonzept
- Ausweisdokument der Veranstaltungsleitung, falls zutreffend (nur erforderlich, wenn die vorliegende Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe sowie die dazugehörigen Nachweise in einem anderen Bundesland/Kommune erteilt worden ist)
- Unterlagen, die aufzeigen, dass die genutzten Räume, Gebäude oder oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen die Anforderungen erfüllen, zum Beispiel: Grundrisszeichnung
- Mietvertrag oder Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin der genutzten Räume, Gebäude oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen
- Kopien der Anmelde- beziehungsweise Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Prostitutionsveranstaltung voraussichtlich tätig werden
- Kopien der geschlossenen Vereinbarungen mit den Prostituierten
Zu Beachten
Neben der Erlaubnis zur Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung können auch andere Genehmigungen oder Anzeigen nötig sein, zum Beispiel nach den Regeln für Gaststätten, Gewerbe, Bau, Wasser oder Umweltschutz. Auch wenn Sie öffentliche Wege nutzen wollen, brauchen Sie vielleicht eine extra Erlaubnis.
Die zuständige Stelle hat das Recht Ihre Prostitutionsveranstaltung zu überwachen und zu kontrollieren. Veranstalten Sie eine solche Veranstaltung ohne Erlaubnis oder kommen Sie Ihren Anzeigepflichten nicht nach, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und gegen Sie kann ein Bußgeld verhängt werden.
Fristen
Sie müssen die Prostitutionsveranstaltung mindestens 4 Wochen vor Beginn bei der zuständigen Stelle angezeigen.