Billstedt Einwohnerangelegenheiten

Personalausweis beantragen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie in vielen Fällen dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Jeder Person mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Um einen Personalausweis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.



Ab dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto:


Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Sie können dies vor Ort erstellen oder müssen den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie zusätzlich

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind
  • keinen gültigen Reisepass besitzen

Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

  • Mindestens eine sorgeberechtigte Person nimmt die Antragstellung gemeinsam mit Ihnen vor. (Beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen)

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Behörde beantragen.
  • Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • alle erforderlichen Urkunden und Nachweise sofern sich eine Änderung in den personenbezogenen Daten ergeben hat, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren
    • Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht
    • Einverständniserklärung und Personalausweis (alternativ eine gut lesbare und erkennbare Kopie des Personalausweises) abwesender Sorgeberechtigten bei geteiltem Sorgerecht
    • die Anwesenheit der Kinder, für die ein Dokument beantragt werden soll, ist erforderlich
  • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Seit dem 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektronischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen, oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio bei Erstellung des Passfotos aushändigt.
  • nach Einbürgerung:
    • Reisepass oder Ausweis des Geburtsstaates oder eine Identitätsbescheinigung
    • Einbürgerungsurkunde

Falls Ihr Personalausweis gestohlen worden ist und Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben haben, bringen Sie die Diebstahlsanzeige mit.



Hinweis: Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Kosten für ein Foto vor Ort betragen 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.

Zu Beachten

  • Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen, der dann für maximal 3 Monate gültig ist.
  • Ihr Personalausweis wird ungültig, beispielsweise bei Namensänderung oder wenn das Bild nicht mehr zur Identifizierung geeignet ist.. Letzteres kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinkinder der Fall sein. In diesen Fällen müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Wenn Sie eine neue Adresse haben, können Sie Ihren Personalausweis ändern lassen und brauchen keinen neuen. Wenn sich Daten wie zum Beispiel Ihre Körpergröße ändert, hat dies keine Auswirkungen auf Ihren Personalausweis.
  • Wenn Sie ohne festen Wohnsitz in Hamburg leben, wenden Sie sich für Personalausweisangelegenheiten an den Standort für Einwohnerangelegenheiten in der Caffamacherreihe 1-3 in Hamburg.

Fristen

Wenn Sie keinen gültigen Reisepass haben, müssen Sie ab Ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis besitzen.

 

Gültigkeitsdauer:         


  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.

  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig. 

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
    • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Ort Ihres Hauptwohnsitzes beantragen möchten, erkundigen Sie sich, ob Ihre Begründung dafür anerkannt wird.
      Informieren Sie die nicht zuständige Personalausweisbehörde über die beabsichtigte Antragstellung, sodass diese vorab die Ermächtigung der zuständigen Personalausweisbehörde einholen kann.
      Sie erhalten Nachricht, wenn die Ermächtigung vorliegt
      Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin
  • Sie erscheinen persönlich zu Ihrem Termin und beantragen die Ausstellung des Personalausweises.
  • Sie legen die notwendigen Unterlagen vor.
  • Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Personalausweis genommen.
  • Sie leisten eine Unterschrift, die später auf dem Personalausweis abgedruckt wird.
  • Der Personalausweis wird bei einer externen Stelle für Sie bestellt.
  • Sie erhalten einen Abholschein, mit dem Sie den Personalausweis abholen können.
  • Sie erhalten direkt bei der Antragstellung einen Brief (PIN-Brief) mit einer sogenannten Transport-PIN sowie wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion.
  • Sie bestätigen den Erhalt des ungeöffneten PIN-Briefes.
  • Sie zahlen die Gebühren.
  • Sie erhalten einen Abholschein, mit dem Sie den Personalausweis abholen können.
  • Sobald der Personalausweis abholbereit ist, holen Sie ihn nach vorheriger Vereinbarung eines Termins an der Stelle ab, an der Sie ihn beantragt haben.

Dauer

Die Antragstellung dauert circa 15 Minuten. Circa 2-3 Wochen nach der Antragstellung können Sie Ihren Personalausweis am Ort der Beantragung abholen.

Gebühren

Die Gebühren betragen


  • 46,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren

  • 27,60 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren

  • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis

  • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung bei nicht zuständiger Behörde

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte
  • Bargeldzahlung

Hinweise zur Zahlungsart

SocialCard wird akzeptiert

Ab dem 01.04.2026 ist keine Bargeldzahlung mehr möglich.

Rechtsbehelf

Beschwerde oder Widerspruch

Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG)

www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

Adresse und Kontakt

Billstedt Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort in Anspruch nehmen.

Mo-Di 12-19, Mi-Do 7-12, Fr 8-14 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Am 20.03.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 10.04.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 19.06.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 17.07.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 21.08.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 18.09.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 16.10.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 20.11.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 18.12.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.

An unseren Speed Capture Terminals können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Letzte Aktualisierung: 04.03.2026