Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine für Deutschland gültige Arbeitserlaubnis.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben bereits an einer gesundheitlichen Beratung teilgenommen.
- Sie sind aktuell in Deutschland gemeldet oder können hilfsweise eine Zustellanschrift nachweisen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
- Aktuelles Passbild (ohne Rand, 45 mm hoch x 35mm breit)
- Aktuelle Meldebescheinigung oder Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben den Nachweis über eine Zustellanschrift
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer erfolgten gesundheitlichen Beratung
- wenn Sie kein Bürger oder Bürgerin aus der Europäischen Union sind: Arbeitserlaubnis beziehungsweise Unterlagen, die Ihnen erlauben, in Deutschland Arbeiten zu dürfen
Zu Beachten
Die Anmeldebescheinigung beziehungsweise die Aliasbescheinigung und die Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen.
Wenn Sie Ihre Prostitutionstätigkeit abmelden wollen, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Rückgabe der Anmelde- und gegebenenfalls der Aliasbescheinigung wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Fristen
Sie müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anmelden.
Wenn Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt sind, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Sind Sie älter als 21 Jahre, müssen Sie die Anmeldebescheinigung nach 2 Jahren erneuern.