Sozialbehörde

Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden

Sie wollen der Prostitution in Deutschland nachgehen? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie sich anmelden müssen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen. Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen. Über die Anmeldung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bundesweit gültig und kann auch in allen Bundesländern beziehungsweise Kommunen ausgestellt werden.


Sind Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Sind Sie hingegen älter als 21 Jahre, müssen Sie die Anmeldung nach 2 Jahren erneuern.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine für Deutschland gültige Arbeitserlaubnis.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie haben bereits an einer gesundheitlichen Beratung teilgenommen.
  • Sie sind aktuell in Deutschland gemeldet oder können hilfsweise eine Zustellanschrift nachweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • Aktuelles Passbild (ohne Rand, 45 mm hoch x 35mm breit)
  • Aktuelle Meldebescheinigung oder Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben den Nachweis über eine Zustellanschrift
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer erfolgten gesundheitlichen Beratung
  • wenn Sie kein Bürger oder Bürgerin aus der Europäischen Union sind: Arbeitserlaubnis beziehungsweise Unterlagen, die Ihnen erlauben, in Deutschland Arbeiten zu dürfen

Zu Beachten

Die Anmeldebescheinigung beziehungsweise die Aliasbescheinigung und die Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen.



Wenn Sie Ihre Prostitutionstätigkeit abmelden wollen, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Rückgabe der Anmelde- und gegebenenfalls der Aliasbescheinigung wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Fristen

Sie müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anmelden.



Wenn Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt sind, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Sind Sie älter als 21 Jahre, müssen Sie die Anmeldebescheinigung nach 2 Jahren erneuern.

Verfahrensablauf

  • Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin bei bei der zuständigen Stelle. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen und findet in Verbindung mit einem Informationsgespräch und Beratungsgespräch statt. Diese können bei Bedarf auch in der jeweiligen Muttersprache geführt werden. Sie müssen hierzu keinen eigenen Übersetzer oder Übersetzerin mitbringen.
  • Sie erhalten eine Anmeldebescheinigung. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich eine Aliasbescheinigung.

Dauer

Das Informationsgespräch und Beratungsgespräch dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 3 Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG

https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__3.html

§ 1 - 2 Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstA)

https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/__1.html

Adresse und Kontakt

Sozialbehörde

AI 25
Prostituiertenschutz

Anmeldungs- und Beratungsgespräche sind derzeit nur mit Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch.

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Letzte Aktualisierung: 15.12.2025