Bezirksamt Altona

Rechtliche Betreuung, Beratung

Sie benötigen Beratung zur rechtlichen Betreuung

Beschreibung der Leistung

Die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht informiert und berät zu Fragen über die Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Wenn Sie in Folge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr entscheidungs- oder handlungsfähig sind, benötigen Sie einen gesetzlichen Vertreter zur Wahrnehmung Ihrer Rechte und Interessen. Sollten andere geeignete Hilfen, wie eine Vorsorgevollmacht, nicht vorhanden sein, bestellt das Gericht einen rechtlichen Betreuenden nach dem Betreuungsgesetz.

Um den Rechtseingriff so gering wie möglich zu gestalten und Ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich zu wahren, wird die Betreuung individuell angepasst und nur für die Bereiche und für die Dauer eingerichtet, für die tatsächlich ein Handlungsbedarf besteht. Ihr persönliches Wohl und Ihre Wünsche sind für den Betreuenden handlungsleitend.

Bei der rechtliche Betreuung handelt es sich um eine verantwortungs- und anspruchsvolle  Aufgabe. Daher besteht für den Betreuenden, sowie für den Bevollmächtigten ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung.

Die Beratung erfolgt telefonisch in den Sprechzeiten oder in persönlichen Gesprächen, die vorab telefonisch vereinbart werden können.
 
Es werden auch Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuende angeboten.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren telefonisch einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Die Beratungsgespräche finden telefonisch und persönlich statt.

Dauer

Einzelfallabhängig, zwischen 30 Minuten und einer Stunde.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 5 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

§ 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)



Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1814 BGB,

§ 1820 BGB,

§ 1821 BGB,

§ 1823 BGB

§ 1829 BGB,

§ 1831 BGB und § 1832 BGB

§ 1833 BGB

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Altona

Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz
Beratungsstelle

Mo, Fr. 9-12, Di, Do 13-16 Uhr (Termin für ein Beratungsgespräch oder eine Beglaubigung vorab abstimmen.)

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Letzte Aktualisierung: 10.08.2026