Informationen
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Keine
Zu Beachten
Wenn Sie in Folge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr entscheidungs- oder handlungsfähig sind, benötigen Sie einen gesetzlichen Vertreter zur Wahrnehmung Ihrer Rechte und Interessen. Sollten andere geeignete Hilfen, wie eine Vorsorgevollmacht, nicht vorhanden sein, bestellt das Gericht einen rechtlichen Betreuenden nach dem Betreuungsgesetz.
Um den Rechtseingriff so gering wie möglich zu gestalten und Ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich zu wahren, wird die Betreuung individuell angepasst und nur für die Bereiche und für die Dauer eingerichtet, für die tatsächlich ein Handlungsbedarf besteht. Ihr persönliches Wohl und Ihre Wünsche sind für den Betreuenden handlungsleitend.
Bei der rechtliche Betreuung handelt es sich um eine verantwortungs- und anspruchsvolle Aufgabe. Daher besteht für den Betreuenden, sowie für den Bevollmächtigten ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung.
Die Beratung erfolgt telefonisch in den Sprechzeiten oder in persönlichen Gesprächen, die vorab telefonisch vereinbart werden können.
Es werden auch Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuende angeboten.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Einzelfallabhängig, zwischen 30 Minuten und einer Stunde.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Bürgerliches Gesetzbuch:
§ 1901 BGB,
§ 1902 BGB,
§ 1904 BGB,
§ 1906 BGB und § 1906 a BGB,
§ 1907 BGB
Formulare, Services & Links
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Letzte Aktualisierung: 24.03.2025