Verfahrensablauf
Wen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt anerkennen lassen wollen, stellen Sie einen Antrag beim Justizprüfungsamt:
- Das Justizprüfungsamt prüft, ob Sie während Ihrer Ausbildung alle Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die für die Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in Deutschland erforderlich sind.
- In diesem Fall wird Ihr Abschluss anerkannt.
- Sollten sich Unterschiede ergeben, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen.
- Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
- Als schriftliche Prüfungsleistungen sind zwei Aufsichtsarbeiten anzufertigen.
- Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsgespräch.
- Über die erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung erteilt das Prüfungsamt eine Bestätigung.
- Eine nicht bestandene Eignungsprüfung darf zweimal wiederholt werden.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte beim Hanseatischen Oberlandesgericht, Gemeinsames Prüfungsamt für das zweite juristische Staatsexamen.
Gebühren
Die Gebühren hängen von Ihrem persönlichen Fall ab.