Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Pflegefachfrau oder einen Pflegefachmann ausbilden, müssen Sie hier Ihre Praxisanleiterinnen und -anleiter registrieren und die Qualifikationsnachweise hochladen, damit diese als Praxisanleitung gemäß Pflegeberufegesetz tätig sein können und die praktische Abschlussprüfung in der Pflegeausbildung als Fachprüfer:innen abnehmen dürfen.
Der Arbeitgeber muss jeweils die Stammdaten der Praxisanleiterin oder des -anleiters angeben sowie Daten zur Arbeit und Weiterbildung als Praxisanleiterin bzw. -anleiters. Weiterhin müssen sie den einmaligen Nachweis über die Weiterbildung als Praxisanleiterin oder -anleiter hochladen.
Zudem ist der jährliche Nachweis über die Fortbildung von 24 Stunden im Folgejahr bis zum 31.01. hochzuladen.