Voraussetzungen
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Antragstellung anwesend.
Wenn der Reisepass für eine minderjährige Person (unter 18 Jahre) beantragt werden soll:
- persönliche Anwesenheit der minderjährigen Person
- Die minderjährige Person hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
- alle sorgeberechtigten Personen sind persönlich anwesend.
Wenn eine sorgeberechtigte Person nicht anwesend sein kann, muss deren Einverständnis schriftlich nachgewiesen werden.
Bei geteiltem Sorgerecht muss die sorgeberechtigte Person anwesend sein, bei der sich die minderjährige Person vorwiegend aufhält (Hauptwohnsitz).
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes, wenn Hamburg Ihr Nebenwohnsitz ist:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Reisepass nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Stelle beantragen.
- Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.
Benötigte Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto (Ein Fotoautomat ist vor Ort vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Der Fotoautomat ist nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern geeignet.)
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- Personalausweis
- alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
Falls der Reisepass für eine Person unter 18 Jahren ausgestellt werden soll gegebenenfalls zusätzlich:
- Nachweis über alleiniges Sorgerecht
- Einverständniserklärung des/r abwesenden Sorgeberechtigten und Kopie eines Identitätsnachweises des/r abwesenden Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung immer)
Falls Ihr Reisepass gestohlen worden ist und Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben haben, bringen Sie die Diebstahlsanzeige mit.
Falls sich Ihr Name geändert hat zusätzlich:
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde oder Erklärung über die Namensführung
Falls Sie erstmals einen Reisepass beantragen möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben zusätzlich:
Falls Sie erstmalig einen Ordens- oder Künstlernamen eintragen lassen wollen zusätzlich:
- Nachweis der zuständigen Stelle über die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens (in Hamburg handelt es sich bei der zuständigen Stelle um die Behörde für Inneres und Sport)
Falls Sie erstmalig einen Doktortitel eintragen lassen möchten zusätzlich:
- Nachweis über den Doktortitel
Zu Beachten
Grundsätzlich dürfen Sie nur einen Reisepass besitzen. Nur wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen ein Zweitpass ausgestellt werden. Für nähere Informationen lesen Sie die verlinkten Einträge.
Wenn Sie sich bereits im Ausland aufhalten und einen deutschen Reisepass benötigen, zum Beispiel weil Sie Ihren Reisepass verloren haben oder weil er gestohlen wurde, wenden Sie sich an die deutsche Vertretung im Ausland.
Fristen
Gültigkeitsdauer:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Reisepass ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Reisepass ist 10 Jahre gültig.
- vorläufiger Reisepass: längstens 12 Monate