Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften beantragen

Hier erfahren Sie, wo und wie Sie die Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen Flugplatz betreiben oder Sicherheitsdienstleistungen auf einem Flugplatz anbieten, können Sie die Rezertifizierung für Luftsicherheitskontrollkräfte bei der zuständigen Stelle beantragen. Diese bestätigt durch eine förmliche Prüfung, dass die betreffende Person weiterhin für ihre Aufgaben qualifiziert ist.


Luftsicherheitskontrollkräfte werden kontinuierlich fortgebildet, insbesondere zu:

  • Rechtsgrundlagen,
  • Kontrollabläufen,
  • Röntgenbildauswertung sowie
  • neuen Bedrohungsszenarien.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Sicherheitskontrollkräfte einen Rezertifizierungsnachweis.


Nur mit diesem Nachweis können diese im Luftsicherheitsbereich tätig sein.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die für Sie tätigen Luftsicherheitskontrollkräfte besitzen eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung und haben die Fortbildungen der letzten 3 Jahre absolviert.

Benötigte Unterlagen

  • Liste der zu rezertifizierenden Personen
  • Fortbildungsnachweise
  • Ergebnisse der Bildauswertung
  • Bewertung der Arbeitsleistungen

Zu Beachten

Keine

Fristen

Die Rezertifizierung ist alle drei Jahre erforderlich.

Verfahrensablauf

  • Verfahren für eine schriftliche Antragstellung:
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag und reichen alle notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
    • Sie vereinbaren einen Termin für den Bildauswertungstest.
    • Bei positivem Ergebnis erhalten Sie den Rezertifizierungsnachweis.
  • Verfahren für eine elektronische Antragstellung
    • Sie rufen den Online-Dienst auf und wählen die Antragsart „Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften“ aus.
    • Sie füllen den Online-Antrag aus und laden Sie alle Nachweise hoch.
    • Sie senden den Antrag digital an die zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
    • Sie vereinbaren einen Termin für den Bildauswertungstest.
    • Bei positivem Ergebnis erhalten Sie den Rezertifizierungsnachweis.

Dauer

Die Bearbeitung variiert je nach Einzelfall.

Gebühren

Die Gebühren variieren je nach Einzelfall.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 3 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv/__3.html

Kapitel 11.3 und 11.4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maß-nahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 10.07.2026