Verfahrensablauf
Die Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften können Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister schriftlich oder online bei der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.
Wenn Sie eine Rezertifizierung schriftlich beantragen wollen:
- Zuerst melden Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister den Bedarf für die Rezertifizierung Ihrer Luftsicherheitskontrollkräfte bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde und übermitteln gleichzeitig Fortbildungsnachweise, Ergebnisse der Bildauswertung sowie die Bewertung der Arbeitsleistungen der zu rezertifizierenden Personen der letzten drei Jahre.
- Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Dokumente entgegen und prüft diese.
- Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen.
- Die zuständige Luftsicherheitsbehörde legt in Absprache mit dem Sicherheitsdienstleister einen Termin für den Bildauswertungstest fest.
- Anschließend führt die Luftsicherheitsbehörde den Bildauswertungstest bei den zu rezertifizierenden Personen durch.
- Nach erfolgreich absolvierter Rezertifizierung erfolgt die Ausstellung des Rezertifizierungsnachweises.
- Der Sicherheitsdienstleister erhält Information über die Ergebnisse der Rezertifizierung.
- Der Flugplatzbetreiber erhält eine Kopie der Rezertifizierungsnachweise.
- Ein Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber übermittelt.
Wenn Sie eine Rezertifizierung online beantragen wollen:
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie wählen die Antragsart „Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften“ aus.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Dauer
3 Tage bis 5 Tage
Es gibt keine gesetzlichen Fristen.
Gebühren
Gebühren nach zentraler Verordnung - Luftsicherheitsgebührenverodnung (LuftSiGebV)