Verfahrensablauf
Die Rezertifizierung von Sicherheitspersonal können Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister schriftlich oder online bei der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.
Wenn Sie Sicherheitspersonal rezertifizieren lassen möchten und dies schriftlich beantragen wollen:
- Zuerst melden Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister den Bedarf für die Rezertifizierung von Sicherheitspersonal bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde und übermitteln gleichzeitig Fortbildungsdokumente sowie die Bewertung der Arbeitsleistungen der zu rezertifizierende Personen.
- Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Dokumente entgegen und prüft diese auf Vollständigkeit.
- Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen.
- Nach erfolgreich absolvierter Rezertifizierung erfolgt die Ausstellung des Rezertifizierungsnachweises.
- Der Flugplatzbetreiber und der Sicherheitsdienstleister erhalten eine Kopie der Rezertifizierungsnachweise der betroffenen Personen.
- Ein Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber postalisch übermittelt.
Wenn Sie Sicherheitspersonal rezertifizieren lassen möchten und dies online beantragen wollen:
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie wählen die Antragsart „Rezertifizierung Sicherheitspersonal“ aus.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Dauer
2 Tage bis 3 Tage
Es gibt keine gesetzlichen Fristen.
Gebühren
Gebühren nach zentraler Verordnung - Luftsicherheitsgebührenverodnung (LuftSiGebV)