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Behörde für Wirtschaft und Innovation

Rezertifizierung von Sicherheitspersonal beantragen

Wenn Sie im Luftsicherheitsbereich Ihr eingesetztes Sicherheitspersonal rezertifizieren lassen möchten, können Sie dies bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.
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Beschreibung der Leistung

  • Wenn Sie im Luftsicherheitsbereich Ihr eingesetztes Sicherheitspersonal rezertifizieren lassen möchten, können Sie dies bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.
  • Voraussetzung ist ein Nachweis über eine erfolgreich absolvierte Fortbildungsunterweisung oder Auffrischungsschulung, die innerhalb von fünf Jahren ab Zertifizierung erfolgt sein muss. Auffrischungsschulungen dauern mindestens drei Stunden.
  • Die betreffende Schulungsbescheinigung enthält eine Dokumentation der von den Ausbildenden durchgeführten Lernerfolgskontrolle, die es der zuständigen Luftsicherheitsbehörde ermöglicht, einen Rezertifizierungsnachweis auszustellen. Zusätzlich müssen Sie eine Bewertung der Arbeitsleistung der betreffenden Personen übermitteln.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.
  • Sie haben die Fortbildung beziehungsweise Auffrischungs-schulung absolviert.
  • Sie verfügen über die körperliche sowie mentale Eignung für die Tätigkeit als Sicherheitspersonal.

Benötigte Unterlagen

  • Liste der zu rezertifizierenden Personen
  • Fortbildungsnachweise
  • Bewertung der Arbeitsleistungen

Zu Beachten

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Fristen

Geltungsdauer 5 Jahre

Für Personen, die keine Röntgen- oder EDS-Geräte bedienen, ist ein Rezertifizierungsintervall von fünf Jahren vorgesehen.

Verfahrensablauf

Die Rezertifizierung von Sicherheitspersonal können Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister schriftlich oder online bei der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen. 
Wenn Sie Sicherheitspersonal rezertifizieren lassen möchten und dies schriftlich beantragen wollen:

  • Zuerst melden Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister den Bedarf für die Rezertifizierung von Sicherheitspersonal bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde und übermitteln gleichzeitig Fortbildungsdokumente sowie die Bewertung der Arbeitsleistungen der zu rezertifizierende Personen.
  • Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Dokumente entgegen und prüft diese auf Vollständigkeit.
  • Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen.
  • Nach erfolgreich absolvierter Rezertifizierung erfolgt die Ausstellung des Rezertifizierungsnachweises.
  • Der Flugplatzbetreiber und der Sicherheitsdienstleister erhalten eine Kopie der Rezertifizierungsnachweise der betroffenen Personen.
  • Ein Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber postalisch übermittelt.

Wenn Sie Sicherheitspersonal rezertifizieren lassen möchten und dies online beantragen wollen:

  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie wählen die Antragsart „Rezertifizierung Sicherheitspersonal“ aus.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Dauer

2 Tage bis 3 Tage

Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

Gebühren

Gebühren nach zentraler Verordnung - Luftsicherheitsgebührenverodnung (LuftSiGebV)

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 3 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv/__3.html

 

Kapitel 11.3 und 11.4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Fest-legung detaillierter Maß-nahmen für die Durchführung der gemein-samen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwi.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 20.01.2025