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Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Der Wald darf nicht für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder die forstwirtschaftliche Erzeugung von wesentlicher Bedeutung sein.
- Die Schutzfunktion des Waldes darf nicht beeinträchtigt werden
- Der Wald darf für die Erholung der Bevölkerung nicht von wesentlicher Bedeutung sein
Benötigte Unterlagen
- Angaben zum betroffenen Flurstück (Flurkarte)
- Angaben zur Größe der zu rodenden Fläche
- Angaben zur geplanten Nutzungsart
- Angaben zu geplanten Kompensationsmaßnahmen
- Nachweis über Umweltverträglichkeitsprüfung oder Umweltverträglichkeitsvorprüfung
Zu Beachten
Mit der Rodung darf erst begonnen werden, wenn der Bescheid, mit dem die Genehmigung erteilt wurde, rechtskräftig geworden ist.
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Um die Genehmigung für eine Rodung zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Die zuständige Behörde prüft die Rodung anhand Ihrer Antragsunterlagen auf Umweltverträglichkeit und Vereinbarkeit mit anderen öffentlichen Interessen. Gegebenenfalls bezieht die zuständige Behörde hierfür weitere betroffene Dienststellen zur Bewertung mit ein. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang des Antrages. Mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 6 Monaten ist jedoch zu rechnen.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hierzu können Sie dem Bescheid entnehmen.
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 1 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 4 Landeswaldgesetz Hamburg
Formulare, Services & Links
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Letzte Aktualisierung: 06.02.2026