Verfahrensablauf
Sie sind als vordringlich Wohnungssuchende/r mit dem Anspruch auf eine rollstuhlgerechte Wohnung anerkannt und besitzen den sogenannten Dringlichkeitsschein.
Die Anerkennung als vordringlich Wohnungssuchende/r bedeutet für Sie, dass Ihnen unsere Dienststelle im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Wohnungssuche behilflich ist.
Zu diesem Zweck erhalten Sie zu gegebener Zeit nach Abwägung aller hierbei zu berücksichtigenden Kriterien einen Besichtigungs- und Anmietungsschein für eine Wohnung.
Dabei werden in der Regel drei Bewerber gleichzeitig benannt. Der/die Vermieter/in hat dann das Auswahlrecht, sich für einen der vorgeschlagenen Haushalte zu entscheiden.
Bitte geben Sie uns immer eine Rückmeldung auf jedes Wohnungsangebot, das Sie von uns erhalten.
Aufgrund der angespannten Nachfragesituation für rollstuhlgerechte Wohnungen können Ihnen hinsichtlich des Zeitraumes, in dem die Angebote erfolgen, keine festen Zusagen gegeben werden. Eine längere Wartezeit ist deshalb nicht auszuschließen.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer des Dringlichkeitsscheines hängt vom jeweiligen zuständigen Bezirksamt ab.
Die Zuständigkeit richtet sich nach der aktuellen Wohnstraße.
Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich.
Aufgrund der angespannten Nachfragesituation für rollstuhlgerechte Wohnungen können Ihnen hinsichtlich des Zeitraumes, in dem die Angebote von der zuständigen Dienststelle erfolgen, keine festen Zusagen gegeben werden.
Eine längere Wartezeit ist deshalb nicht auszuschließen.
Gebühren
Je nach Einzelfall 9,00 Euro oder 18,00 Euro für die Bearbeitung des Dringlichkeitsscheines.
Zahlungsarten