Hamburg.deHamburg ServiceRundfunkbeitrag - weitere Wohnung anmeldenARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Rundfunkbeitrag - weitere Wohnung anmelden

Wenn Sie eine weitere Wohnung haben, müssen Sie diese für den Rundfunkbeitrag anmelden. Der Beitrag wird grundsätzlich für jede Wohnung fällig.

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Beschreibung der Leistung

Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Gebühr, die jeder Haushalt in Deutschland zahlen muss, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio zu finanzieren.


Der Beitrag gilt für alle Haushalte, unabhängig davon, ob Sie Radio hören oder Fernsehen schauen.



Wenn Sie zu Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung mieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Das gilt auch für Ferienwohnungen und Wohnwagen, wenn Sie diese überwiegend an einem festen Standort privat nutzen.



In bestimmten Fällen können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung beantragen, wenn Ihre Hauptwohnung bereits beitragspflichtig ist.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind volljährig.
  • Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

Benötigte Unterlagen

  • formloses Schreiben per Post oder
  • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
  • Formular: Zumeldung einer Wohnung

Zu Beachten

Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.



Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

Fristen

Die Zahlung des Rundfunkbeitrags beginnt ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie eine Wohnung beziehen. Das heißt:


  • Sie wohnen dort,

  • Sie sind dort gemeldet oder

  • Ihr Name steht im Mietvertrag als Mieterin oder Mieter.




Sobald eine dieser Bedingungen erfüllt ist, beginnt die Beitragspflicht.

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle zum Rundfunkbeitrag an.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitung dieses Antrags dauert in der Regel etwa 6 bis 8 Wochen.

Gebühren

Ihre Anmeldung zum Rundfunkbeitrag ist kostenfrei.



Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro monatlich.

Der ermäßigter Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 6,12 Euro monatlich.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Adresse und Kontakt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

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Letzte Aktualisierung: 14.11.2025