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Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden

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Melden Sie Ihre Rundfunkgeräte an und zahlen Sie einen Rundfunkbeitrag für eine weitere Wohnung
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

Benötigte Unterlagen

Zu Beachten

Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
 

Fristen

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie


  • dort wohnen,

  • dort gemeldet sind oder

  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Verfahrensablauf

Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.

Dauer

Keine Angabe

Gebühren

Rundfunkbeitrag: 17,50 Euro monatlich, ermäßigter Rundfunkbeitrag: 5,83 Euro monatlich

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 15.10.2024