Beschreibung der Leistung
Arzneimittel dürfen nur in Apotheken verkauft werden.
Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe enthalten.
Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein. Diese Sachkenntnis können Sie durch die Sachkenntnisprüfung nachweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik „Links“.