Hamburg.deHamburg ServiceSammlung von Tierkörpern und tierischen...Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Sammlung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten

Unternehmer, die Tierische Nebenprodukte Handhaben müssen die zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist.
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Beschreibung der Leistung

Registrierung der Tätigkeit der Sammlung Tierischer Nebenprodukte entsprechend der Vorgaben des Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Gewerbeanmeldung auf dem Gebiet der FHH
  • Weitere Voraussetzungen variieren je nach Art der Tätigkeit und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Auszug Gewerberegister

Zu Beachten

Keine. 

Fristen

Über die Tätigkeit ist die zuständige Behörde vor der Aufnahme zu informieren.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der zuständigen Stelle
  • Prüfung der Unterlagen
  • Registrierung des Unternehmens inkl. Vergabe einer Registriernummer

Dauer

Der Prüfaufwand ist je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich.

Gebühren

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 18.01.2025