Beschreibung der Leistung
Registrierung der Tätigkeit der Sammlung Tierischer Nebenprodukte entsprechend der Vorgaben des Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sammlung von Tierkörpern und tierischen NebenproduktenRegistrierung der Tätigkeit der Sammlung Tierischer Nebenprodukte entsprechend der Vorgaben des Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
Keine.
Über die Tätigkeit ist die zuständige Behörde vor der Aufnahme zu informieren.
Der Prüfaufwand ist je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.
Suchwörter: Gammelfleisch Gülle Wildtiere Versuchstiere K3-Material Risikofleisch Schlachtabfall Tierkörperbeseitigung Tiernebenprodukte Tierteil Ekelfleisch verendete Tiere
Letzte Aktualisierung: 18.01.2025