Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle

Schlichtungsstelle Bürgergeld Allgemeine Information

Bei der Erstellung Ihres Kooperationsplans im Jobcenter gibt es Konflikte? Die externe Schlichtungsstelle der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) kann Sie dabei unterstützen, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Beschreibung der Leistung

Der Kooperationsplan ist ein gemeinsamer Plan, den das Jobcenter gemeinsam mit Ihnen, als leistungsbeziehender Person, erstellt. Der Kooperationsplan ersetzt die frühere Eingliederungsvereinbarung. In einem Gespräch ergründen Sie gemeinsam mit Ihrer Integrationsfachkraft, welche Schritte zum Erreichen eines Ziels geplant sind und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützen kann. Das Ergebnis wird im Kooperationsplan festgehalten und regelmäßig fortgeführt.



Sollte es dabei zu Meinungsverschiedenheiten kommen, können Sie beziehungsweise das Jobcenter ein Schlichtungsverfahren einleiten. In Hamburg wird das Schlichtungsverfahren durch die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) durchgeführt. Im Schlichtungsverfahren unterstützt eine unparteiische Schlichtungsperson Sie dabei, eine einvernehmliche Lösung mit dem Jobcenter zu finden. Sie müssen also keine Anwältin und keinen Anwalt einschalten. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Während das Schlichtungsverfahren läuft können Ihre bereits bewilligten Leistungen nicht gekürzt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben erfolglos versucht, sich mit Ihrer Integrationsfachkraft auf einen Kooperationsplan zu einigen.

Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie zum Schlichtungsgespräch alle Unterlagen mit, die aus Ihrer Sicht für eine Schlichtung wichtig sind. Um eine neutrale Schlichtung zu ermöglichen, sieht die Schlichtungsstelle vorab keine Unterlagen oder Akten ein.

Zu Beachten

  • Fragen oder Streitigkeiten über die Höhe Ihres Bürgergeldes oder über Bescheide können Sie im Schlichtungsverfahren nicht klären.
  • Auf Wunsch können Sie eine andere Person als Beistand zum Gespräch mitbringen.
  • Die Schlichtungsgespräche werden auf Deutsch geführt. Sie können eine Person Ihres Vertrauens zum Übersetzen mitbringen.
  • Sollten Sie das Schlichtungsgespräch aus einem wichtigen Grund nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies bitte telefonisch oder per Mail frühestmöglich mit und legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor.
  • Sollten Sie zu einem Schlichtungsgespräch nicht erscheinen, ohne vorab einen wichtigen Grund mitgeteilt zu haben, ist das Schlichtungsverfahren beendet.

Fristen


  • Das schriftliche Angebot, das Sie von Ihrem Jobcenter erhalten, ist 10 Tage gültig. Wenn Sie das Schlichtungsangebot annehmen wollen, müssen Sie das Angebot innerhalb dieser 10 Tage bei der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) vorlegen.

  • Das Schlichtungsverfahren dauert höchstens 4 Wochen nachdem Sie eine Einladung von der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) zu einem Schlichtungsgespräch erhalten haben. 

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten ein schriftliches Angebot zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens von Ihrer Integrationsfachkraft beim Jobcenter.
  • Wenn Sie das Schlichtungsverfahren durchführen möchten, melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) und reichen dort das Angebot ein.
  • Sie erhalten kurzfristig eine Einladung der ÖRA zu einem Schlichtungsgespräch.
  • In diesem Gespräch werden Sie und Ihre Integrationsfachkraft von einer neutralen Person begleitet. Ziel ist, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag für den Kooperationsplan zu entwickeln.
  • Wenn Sie und das Jobcenter sich nicht einigen, ist das Verfahren spätestens nach 4 Wochen vorbei. Es kann auch früher enden, wenn klar ist, dass keine Lösung gefunden werden kann.
  • Wenn Sie sich mit Ihrer Integrationsfachkraft auf eine Lösung einigen können, wird diese schriftlich festgehalten und in den Kooperationsplan übernommen.

Dauer

Das Schlichtungsverfahren dauert insgesamt höchstens 4 Wochen. Die 4 Wochen beginnen, nachdem Sie die Einladung der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) zu einem Gesprächstermin erhalten haben. Ein Gespräch dauert etwa 3 Stunden. Bei Bedarf kann ein weiterer Termin verabredet werden.

Gebühren

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Wenn Sie für die Teilnahme an Schlichtungsterminen Fahrtkosten haben, können Sie diese über Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler erstattet bekommen.

Rechtsbehelf

vom Einzelfall abhängig

Rechtsgrundlage

§15a Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html

Adresse und Kontakt

Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle

Hinweis zum Briefkasten:
Die ÖRA hat keinen eigenen Briefkasten. Ein persönlicher Einwurf ist daher nicht möglich.
Ausschließlich für Güteanträge kann der Briefkasten der „Gemeinsamen Antragsstelle des Ziviljustizgebäudes“ genutzt werden: Sievekingplatz 1, 20354 Hamburg

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Suchwörter: Schlichtungsverfahren ÖRA Schlichtung Kooperationsplan Jobcenter Schlichtungsverfahren nach §15a SGB II

Letzte Aktualisierung: 06.06.2026