Beschreibung der Leistung
Der Kooperationsplan ist ein gemeinsamer Plan, den das Jobcenter gemeinsam mit Ihnen, als leistungsbeziehender Person, erstellt. Der Kooperationsplan ersetzt die frühere Eingliederungsvereinbarung. In einem Gespräch ergründen Sie gemeinsam mit Ihrer Integrationsfachkraft, welche Schritte zum Erreichen eines Ziels geplant sind und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützen kann. Das Ergebnis wird im Kooperationsplan festgehalten und regelmäßig fortgeführt.
Sollte es dabei zu Meinungsverschiedenheiten kommen, können Sie beziehungsweise das Jobcenter ein Schlichtungsverfahren einleiten. In Hamburg wird das Schlichtungsverfahren durch die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) durchgeführt. Im Schlichtungsverfahren unterstützt eine unparteiische Schlichtungsperson Sie dabei, eine einvernehmliche Lösung mit dem Jobcenter zu finden. Sie müssen also keine Anwältin und keinen Anwalt einschalten. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Während das Schlichtungsverfahren läuft können Ihre bereits bewilligten Leistungen nicht gekürzt werden.