Beschreibung der Leistung
Schlichtung Kooperationsplan Bürgergeld
Die unabhängige Schlichtungsstelle kann bei Meinungsverschiedenheiten bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans zum Bürgergeld eingeschaltet werden.
Was ist der Kooperationsplan?
Mit der Einführung des Bürgergeldes wird die Eingliederungsvereinbarung von dem Kooperationsplan abgelöst. In einem Gespräch ergründenSie mit Ihrer Integrationsfachkraft gemeinsam, welche Schritte zum Erreichen eines Ziels geplant sind und wie das Jobcenter dabei unterstützen kann. Das Ergebnis wird im Kooperationsplan festgehalten und regelmäßig fortgeführt.
Was passiert, wenn keine Einigung möglich scheint?
Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten kommen, kann das Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Das Schlichtungsverfahren wird durch die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) durchgeführt. Eine unparteiische Schlichtungsperson unterstützt dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.