Voraussetzungen
Für Wiederholung nach § 12 (2) APO-GrundStGy:
- Begründeter Antrag
- Die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung war auf Grund von Krankheit oder schwerwiegender Belastung erheblich erschwert.
- Eine bessere Förderung in der nachfolgenden Jahrgangsstufe ist zu erwarten.
- Soll die Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden, muss die Erwartung bestehen, dass ein noch nicht erreichter Abschluss bzw. Versetzung erreicht wird.
Für Wiederholung nach § 12 (3) APO-GrundStGy:
- Begründeter Antrag
- Trotz durchgängiger einjähriger Teilnahme an der Lernförderung wurden die Mindestanforderungen der Jahrgangsstufe nicht erreicht.
- Die jetzige und die vorhergehende Jahrgangsstufe wurde noch nicht wiederholt.
- Anwendung nur für die Jahrgangsstufen 7-10.
Für Wiederholung nach § 12 (4) APO-GrundStGy:
- Begründeter Antrag
- Erster erweiterter Schulabschluss muss erreicht worden sein.
- 10. Klasse kann nur einmal wiederholt werden.
- Es muss erwartbar sein, dass ein noch nicht erreichter Abschluss bzw. eine Versetzung erreicht wird. Dafür müssen bestimmte Notenvoraussetzungen erfüllt sein.
Für Wiederholung nach § 4 APO-AH:
- Begründeter Antrag
- Erfolgreiche Mitarbeit ist aufgrund der Lern- und Leistungsentwicklung erheblich beeinträchtigt.
- Bessere Förderung in der nachfolgenden Jahrgangsstufe ist erwartbar.
- Ein Rücktritt um ein Schuljahr ist auch zulässig, wenn die Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung nicht erreicht wurde.
Benötigte Unterlagen
- Antrag in der Schule mit Formular AS 82
- Individuelle Begründungen
- Relevante Nachweise
- Zeugnisse
Zu Beachten
Klassen- bzw. Jahrgangswiederholungen sind in Hamburg nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich.
Antragstellung erfolgt grundsätzlich in der derzeit besuchten Schule.
Beratung erfolgt in der derzeit besuchten Schule.
Fristen
Die Antragstellung für Wiederholungen der Klassenstufe 10 muss bis ca. 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien erfolgen (Termin bitte bei der Schule erfragen). Später eingereichte Anträge können nur nachrangig, ggf. auch erst nach den Ferien, bearbeitet werden. Wenn gleichzeitig ein Schulwechsel (Formular AS 80) avisiert wird, müssen beide Anträge bereits bis zum 31.05.2023 eingereicht werden.
Für Wiederholungen der anderen Jahrgangsstufen gelten keine Fristen. Je später der Antrag gestellt wird, desto später kann entschieden werden.