Beschreibung der Leistung
Wechsel im laufenden Schuljahr in Primarstufe/Sekundarstufe I (unterjährig):
- Der Wechsel wird in der Stammschule mit dem Formular AS 80 beantragt.
- Die beteiligten Schulen (Stammschule und Wunschschulen) können einen Wechsel einvernehmlich klären, ohne die Behörde einzubeziehen.
- Wird ein Wechsel von Stammschule und Wunschschule als nicht sinnvoll oder nicht möglich erachtet, lehnt die Stammschule den Antrag ab.
- Sollte ein Wechsel nicht zwischen den Schulen geklärt werden können, entscheidet die Behörde.
Wechsel zum Schuljahresende/-beginn:
--> Wechsel in Jahrgangsstufen 1-6 bzw. 8-10
- Der Wechsel wird in der Stammschule mit dem Formular AS 80 beantragt.
- Die beteiligten Schulen (Stammschule und Wunschschulen) können einen Wechsel einvernehmlich klären, ohne die Behörde einzubeziehen.
- Wird ein Wechsel von Stammschule und Wunschschule als nicht sinnvoll oder nicht möglich erachtet, lehnt die Stammschule den Antrag ab.
- Sollte ein Wechsel nicht zwischen den Schulen geklärt werden können, entscheidet die Behörde.
--> Wechsel in Jahrgangsstufe 7
- Der Wechsel wird in der Stammschule mit dem Formular AS 80a beantragt.
- Für den Wechsel von Jahrgang 6 des Gymnasiums in Jahrgang 7 der Stadtteilschule wird ein zentrales Verteilungsverfahren durchgeführt. Die Behörde entscheidet kurz vor den Ferien über die Verteilung der Kinder.
- Alle Antragsteller erhalten zu Beginn der Ferien Bescheide, mit denen die Entscheidungen kommuniziert werden.
Wechsel in der Oberstufe:
Die beteiligten Schulen klären den Wechsel untereinander oder die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Sorgeberechtigte wenden sich direkt an ihre Wunschschulen. Eine Beteiligung der Behörde ist nicht vorgesehen.