Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung

Schulformwechsel in eine Stadtteilschule.

Sie wünschen für Ihr Kind einen Schulformwechsel in eine Stadtteilschule?

Beschreibung der Leistung

Sie wünschen für Ihr Kind einen Schulformwechsel in eine Stadtteilschule? Diesen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der Schule beantragen.



In der 4. Klasse erhalten Sorgeberechtigte eine Empfehlung für die Schulform. In Hamburg ist dies die Empfehlung für die Stadtteil-schule oder für das Gymnasium. Die Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.



Vor Abschluss der Beobachtungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll.



Wer am Ende der 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums die in § 13 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) genannten Notenvoraussetzungen nicht erfüllt, muss das Gymnasium verlassen und in Jahrgang 7 der Stadtteil-schule übergehen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Zeugnisse
  • Beschluss der Zeugniskonferenz der bisher besuchten Schule

Benötigte Unterlagen

Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei der bisher besuchten Schule.

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Für die zentralen Verfahren (Übergang in Jahrgang 5 Gymnasium und Stadtteilschule und Wechsel in Jahrgang 7 der Stadtteilschule) werden die Fristen jährlich gesondert bekannt gegeben.



Für alle anderen Jahrgänge ist die Frist für einen Wechsel zum Schuljahreswechsel der 31. Mai eines Jahres.

Verfahrensablauf

  • Der Wechsel in eine Stadtteilschule ist immer bei der bisherigen Schule zu beantragen.
  • Die Erziehungsberechtigten stellen den Antrag bei der bisher besuchten Schule.
  • Für die Anmeldung zur weiterführenden Schule (Jahrgang 5) gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren.
  • Die Termine werden jährlich bei den weiterführenden Schulen bekannt gegeben.

Dauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der jeweiligen Schule unmittelbar.

Gebühren

Keine

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Suchwörter: Schulformwechsel Wechsel von der Grundschule in die weiterführende Schule Wechsel vom Gymnasium zur Stadtteilschule Wechsel in die Sekundarschule Wechsel in die integrierte Gesamtschule Wechsel in die weiterführende Schule

Letzte Aktualisierung: 11.08.2026