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Sozialbehörde

Schutzimpfungen Kostenübernahme

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Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.     

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Beschreibung der Leistung

Impfungenschützen vor ansteckenden Krankheiten. Die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen werden von gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Kosten für Reiseschutzimpfungen müssen ggf. selber bezahlt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Krankenversicherung.

Benötigte Unterlagen

  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Zu Beachten

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.     

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin.
  • Sie lassen die Impfung durchführen.

Dauer

Keine

Gebühren

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre Krankenkasse.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 20d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20d.html

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 10.12.2024