Beschreibung der Leistung
Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie zu persönlichen und familiären Erkrankungen, Ihrem aktuellen Befinden und Ihrer Lebenssituation befragt. Im Rahmen der körperlichen Erstuntersuchung wird auch Ihr Gewicht und Ihr Blutdruck gemessen sowie eine Blut- sowie Urinprobe genommen.
Im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin oder der Arzt Ihnen den Mutterpass aus. In diesem Pass werden alle Daten notiert, die für Ihre Schwangerschaft und die Geburt wichtig sind.
Nach der Erstuntersuchung finden weitere Kontrollen, zunächst im Abstand von vier Wochen, statt. Diese Kontrolltermine können Sie auch bei einer Hebamme wahrnehmen. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand der Vorsorgeuntersuchungen auf etwa 2 Wochen. Die Ärztin, der Arzt oder die Hebamme kontrolliert bei jedem Termin zum Beispiel die Herztöne Ihres Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht.
Im Verlauf der Schwangerschaft werden zudem unter anderem ein Test auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen), ein HIV-Test sowie ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) angeboten.
Weitere Angebote sind jeweils eine (Basis-) Ultraschalluntersuchung im
- ersten Schwangerschaftsdrittel(9. bis 12. Schwangerschaftswoche)
- im zweiten Schwangerschaftsdrittel(19. - 22. Schwangerschaftswoche) sowie
- Im 2. Schwangerschaftsdrittel kann diese Untersuchung entweder als Basis-Ultraschalluntersuchung oder als erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung erfolgen.
- im dritten Schwangerschaftsdrittel (29. - 32. Schwangerschaftswoche) Schwangerschaftsdrittel.
Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig – das heißt, Sie können eine angebotene Untersuchung oder einen Test jederzeit ohne Begründung ablehnen.