Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Der Antragsdienst der Sozialgerichte für Klageaufnahmen und die Aufnahme von Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz u.a. ist Montags bis Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
Es besteht kein Anwaltszwang
Der Rechtsantragsdienst bleibt grundsätzlich wie gewohnt geöffnet. Allerdings wird gebeten, zur Vermeidung von Warteschlangen und langen Wartezeiten Klaganträge und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ggf. selbst zu formulieren. Eine Terminvergabe ist nicht notwendig und erfolgt daher nicht.
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Letzte Aktualisierung: 13.01.2025