Beschreibung der Leistung
Als verantwortliche Person für eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie die Sprengung der zuständigen Stelle anzeigen.
Sie müssen auch die folgenden Sprengarbeiten anzeigen:
- Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen
- allgemeine Sprengarbeiten bei Straßenbaumaßnahmen
- Reinigung- und Lockerungssprengungen an Filteranlagen in Industrieanlagen
- Perforationssprenungen im Brunnenbau.
Änderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen nach Erstattung der Anzeige müssen Sie ebenfalls anzeigen.