Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung

Staatliche Anerkennung einer Privathochschule

Sie möchten eine Privathochschule gründen und staatlich anerkennen lassen? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie eine Anerkennung beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Sie können eine staatliche Anerkennung für Ihre Bildungseinrichtung als Privathochschule beantragen.


Diese Anerkennung erlaubt es Ihnen, Prüfungen durchzuführen, Abschlussbezeichnungen zu verleihen und Zeugnisse auszustellen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Finanzierung der Bildungseinrichtung ist auf Dauer durch eigene finanzielle Mittel gesichert.
  • Die Bildungseinrichtung verfügt über ausreichend qualifizierte Lehrkräfte, Räume und Ausstattung und führt den Unterricht sowie die Prüfungen nach den geltenden Regeln durch.
  • Das Studium ist auf das Ziel eines anerkannten akademischen Abschlusses ausgerichtet.
  • Es werden mehrere Studiengänge angeboten.
  • Die Studiengänge entsprechenden den anerkennten Qualitätsstandards.
  • Studierende erfüllen sie selben Voraussetzungen wie an staatlichen Hochschulen.

Bitte beachten Sie, dass eine eine allgemeingültige Aufstellung der Voraussetzungen nicht möglich ist. Weitere Details zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem verlinkten Leitfaden über die staatliche Anerkennung privater Bildungseinrichtungen als Hochschule.

Benötigte Unterlagen

  • Selbstdokumentation (Ziele, Konzept, Implementierung, Qualitätsmanagement)
  • Grundordnung
  • Berufungsordnung
  • Businessplanung für die ersten 5 Betriebsjahre inklusive aller Investitions- und Betriebskosten
  • Testat Wirtschaftsprüfer (Der Businessplan muss korrekt und verständlich aufgebaut und realistisch geplant sein)
  • Patronatserklärung
  • Gegebenenfalls Mustervertrag Bürgschaft
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Gesellschaftsvertrag
  • Liste der Gesellschafter
  • Muster-Kooperationsvereinbarung
  • Liste der Kooperationsunternehmen
  • Studiengangspezifische Unterlagen, für jeden Studiengang einzeln:
    • Akkreditierungsurkunde
    • Gegebenenfalls Akkreditierungsschreiben Auflagen
    • Akkreditierungsbericht
    • Studien- und Prüfungsordnung
    • Zulassungsordnung
    • Modulhandbuch

Gegebenenfalls können weitere Unterlagen von Ihnen angefordert werden, wie zum Beispiel:

  • Marktanalyse
  • Unternehmensportrait
  • Beschreibung Räumlichkeiten
  • Musterarbeitsvertrag

Zu Beachten

Die staatliche Anerkennung kann befristet und mit Auflagen versehen werden.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren mit der zuständigen Stelle einen Gesprächstermin. Hierzu übersenden Sie der zuständigen Stelle bereits im Vorfeld eine kurze und aussagekräftige Beschreibung Ihres Vorhabens. Darin sollten die fachlichen Ziele und die ökonomischen Rahmendaten kurz dargestellt sein.
  • Nach dem Gesprächstermin stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag und übersenden alle erforderlichen Unterlagen.
  • Sie erhalten nach einer Prüfdauer von circa 3 Monaten eine erste Rückmeldung durch die zuständige Stelle. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen nachreichen.
  • Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung.

Weitere Details, insbesondere über das zwingend erforderliche Konzeptprüfungsverfahren, entnehmen Sie bitte dem verlinkten Leitfaden über die staatliche Anerkennung privater Bildungseinrichtungen als Hochschule.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Einzelfall.

Gebühren

Die Gebühren variieren je nach Einzelfall und können zwischen 5.600 bis 20.400 Euro betragen.

Für das durchzuführende Konzeptprüfungsverfahren kommen weitere Gebühren von circa 35.000 Euro hinzu.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 114 - 116 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmHG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HSchulGHAV47P114

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 11.10.2026