Voraussetzungen
- Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss.
- Sie haben seit Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg oder
- Sie wollen für die Anpassungsmaßnahme Ihren Hauptwohnsitz nach Hamburg verlegen und die Anpassungsmaßnahme zielt auf die vollständige Berufsanerkennung ab und findet in Hamburg statt.
- Sie sind arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet, beziehungsweise können nachweisen, unterhalb Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation beschäftigt zu sein, oder sich auf Grund Ihres Aufenthaltstitels noch nicht arbeitssuchend melden zu können.
- Sie haben die Staatsbürgerschaft Deutschlands oder die eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder Sie haben einen Aufenthaltstitel, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung.
- Sie haben ein steuerpflichtiges Einkommen unterhalb von 32.000,00 Euro jährlich (bei Ehepaaren unter 50.000,00 Euro)
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung
- Meldebescheinigung
- Einkommensnachweise
- Stellungnahme(n) der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) des Diakonischen Werks Hamburg
Wenn Sie eine Förderung des Anerkennungsverfahrens vor Erteilung eines Feststellungsbescheides beantragen, zusätzlich:
- Nachweis über relevante Berufserfahrungen (beglaubigte und übersetzte Zeugnisse)
- Tabellarische Aufstellung relevanter Ausbildungen und beruflicher Tätigkeiten
- Schriftliche Erklärung durch die Agentur für Arbeit Hamburg oder Jobcenter team.arbeit.hamburg, dass keine Förderung im Rahmen des Vermittlungsbudgets erfolgen kann
Wenn Sie eine Förderung von Ausgleichsmaßnahmen oder vergleichbaren Maßnahmen bei nicht reglementierten Berufen nach Erteilung eines Feststellungsbescheides beantragen, zusätzlich
- Bescheid der zuständigen Stelle und genaue Beschreibung der geplanten Ausgleichsmaßnahme und Aufstellung der damit verbundenen Kosten
Zu Beachten
Fristen
Es gibt keine Frist.