Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen beantragen

Wenn Sie einen ausländischen Berufsabschluss erworben haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der Finanzierung der Kosten für das Anerkennungsverfahren unterstützt werden.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in Deutschland mit einer ausländischen Berufsqualifikation arbeiten möchten, müssen Sie diese unter Umständen anerkennen lassen. Das „Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen“ kann Sie dabei finanziell unterstützen. Gefördert werden können Kosten, die Ihnen für

  • das Anerkennungsverfahren
  • ein Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsausbildung
  • Maßnahmen, die wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Ausbildung und der deutschen Ausbildung ausgleichen
  • erfolgreich absolvierte, rechtlich notwendige Sprachkurse oberhalb des Niveaus B1 mit 400 Unterrichtseinheiten
  • Kinderbetreuung und Fahrten im Zusammenhang mit Anpassungsmaßnahmen, Sprach- oder Vorbereitungskursen
  • Lernmittel bis zu 300 Euro
  • bestimmte Einkommensverluste

entstehen

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss.
  • Sie haben seit Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg oder
  • Sie wollen für die Anpassungsmaßnahme Ihren Hauptwohnsitz nach Hamburg verlegen und die Anpassungsmaßnahme zielt auf die vollständige Berufsanerkennung ab und findet in Hamburg statt.
  • Sie sind arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet, beziehungsweise können nachweisen, unterhalb Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation beschäftigt zu sein, oder sich auf Grund Ihres Aufenthaltstitels noch nicht arbeitssuchend melden zu können.
  • Sie haben die Staatsbürgerschaft Deutschlands oder die eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder Sie haben einen Aufenthaltstitel, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung.
  • Sie haben ein steuerpflichtiges Einkommen unterhalb von 32.000,00 Euro jährlich (bei Ehepaaren unter 50.000,00 Euro)

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung
  • Meldebescheinigung
  • Einkommensnachweise
  • Stellungnahme(n) der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) des Diakonischen Werks Hamburg

Wenn Sie eine Förderung des Anerkennungsverfahrens vor Erteilung eines Feststellungsbescheides beantragen, zusätzlich:

  • Nachweis über relevante Berufserfahrungen (beglaubigte und übersetzte Zeugnisse)
  • Tabellarische Aufstellung relevanter Ausbildungen und beruflicher Tätigkeiten
  • Schriftliche Erklärung durch die Agentur für Arbeit Hamburg oder Jobcenter team.arbeit.hamburg, dass keine Förderung im Rahmen des Vermittlungsbudgets erfolgen kann

Wenn Sie eine Förderung von Ausgleichsmaßnahmen oder vergleichbaren Maßnahmen bei nicht reglementierten Berufen nach Erteilung eines Feststellungsbescheides beantragen, zusätzlich

  • Bescheid der zuständigen Stelle und genaue Beschreibung der geplanten Ausgleichsmaßnahme und Aufstellung der damit verbundenen Kosten

Zu Beachten

Keine

Fristen

Es gibt keine Frist.

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt mit der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) des Diakonischen Werks Hamburg auf und lassen sich zu den Fördermöglichkeiten und zur Antragsstellung beraten.
  • Sie erstellen gemeinsam mit der ZAA Ihren Antrag für das Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen.
  • Sie reichen den Antrag gemeinsam mit der ZAA digital bei der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) ein.
  • Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Gewährung des Stipendiums.
  • Wenn Ihnen ein monatliches Stipendium zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts bewilligt wird oder die Summe der Einmalkosten 4.000 Euro überschreitet, können Sie einen Darlehensvertrag mit der IFB Hamburg abschließen.
  • Bei Bewilligung eines monatlichen Stipendiums erfolgt die Auszahlung durch die IFB Hamburg mit Beginn Ihrer Ausgleichsmaßnahme, der vergleichbaren Maßnahme bei reglementierten Berufen, Ihrer Berufsausbildung oder einem anderweitig vertraglich vereinbarten Termin.

Dauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer für das Förderprogramm.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.  

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Sozialbehörde zur Gewährung von Stipendien und Zuschüssen zur Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung

https://www.hamburg.de/resource/blob/29220/8729b4dba54b3fcdab1ddf1ec9cf7931/richtlinie-stipendienprogramm-ausland-data.pdf



§ 46 Landeshaushaltsordnung (LHO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HOHA2014rahmen

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Zeugnisbewertung Lernmittel Anpassungsqualifizierung Ausländischer Berufsabschluss Prüfungsgebühren Berufserlaubnis Berufsanerkennung Fahrtkosten Finanzierung Darlehen Zuschuss Übersetzungskosten Verwaltungsgebühren Berufsanerkennungsverfahren Sprachkurse Anpassungsmaßnahme Ergänzungsstudium Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Vorbereitungskurs auf Kenntnisprüfung Kenntnisprüfung Fachsprachprüfung Kinderbetreuungskosten Stipendium Sicherung Lebensunterhalt Fachkräftemangel

Letzte Aktualisierung: 14.12.2025