Beschreibung der Leistung
Durch das Programm „Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen“ besteht die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung für die Kosten des Berufsanerkennungsverfahrens, um entsprechend der beruflichen Qualifikation arbeiten zu können.
Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, den Fachkräftebedarf auf dem Hamburger Arbeitsmarkt zu decken und das ausländische Fachkräfte nicht unterhalb der beruflichen Qualifikation tätig sind.
Gefördert werden Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation durch verschiedene Maßnahmen:
- Es werden Kosten gefördert, die durch ein Anerkennungsverfahren beziehungsweise ein Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit entstehen.
- Zudem werden Kosten für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen bei reglementierten Berufen (Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung, Kenntnisprüfung) sowie vergleichbare Maßnahmen bei nicht reglementierten Berufen, wenn sie wesentliche Unterschiede der nachgewiesenen Berufsqualifikation aus dem Ausland gegenüber dem erforderlichen inländischen Referenzberuf ausgleichen, übernommen.
- Auch Sprachkurse können förderfähig sein, wenn sie oberhalb des Niveaus B1 liegen und nicht dem bloßen Erwerb oder der Verbesserung allgemeiner deutscher Sprachkenntnisse dienen und für die Ausübung des Berufes ein bestimmtes Deutschniveau rechtlich notwendig ist. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die folgenden Niveaustufen B2, C1 und C2 - in jeweils 400 Unterrichtseinheiten erfolgreich absolviert werden.
- Kinderbetreuungskosten und Fahrtkosten können Gegenstand der Förderung sein, wenn sie im Zusammenhang mit Anpassungsmaßnahmen, Sprach- oder Vorbereitungskursen entstehen.
- Kosten für Lernmittel können bis 300 € förderfähig sein.
- Förderfähig sind Kosten zur Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen eines monatlichen Stipendiums im Falle nachgewiesener Einkommensverluste auf Basis der dauerhaften Einkünfte der vorangegangenen sechs Monate.