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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist, eine Errichtung oder eine Änderung vornehmen, die störfallrelevante Auswirkungen hat, benötigen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern und die Auswirkungen störfallrelevant sind, benötigen Sie eine Genehmigung.
Falls bei der Überprüfung Ihrer vorherigen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung die zuständige Behörde feststellt, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat, ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.
Diese Vorhaben können dazu führen, dass die Anlage eine erhebliche Gefahr darstellt oder andere immissionsrechtliche Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet sind.  

Informationen

Voraussetzungen

  • Von der Anlage gehen keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
  • Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage werden nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt.
  • Sie beseitigen die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle ordnungsgemäß.
  • Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen der Anlage
  • Informationen zu weiteren Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Sie benötigen keine Genehmigung, wenn Sie bereits durch verbindliche Vorgaben in der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme einen ausreichenden Sicherheitsabstand sichergestellt haben.

Sie können die Genehmigung über den Online-Dienst "ELiA" beantragen.

Fristen

Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie die Anlage errichten, betreiben oder ändern.

Verfahrensablauf

  • Wenn die zuständige Stelle nach der Überprüfung Ihrer Meldung bezüglich einer störfallrelevanten Errichtung, des Betriebs oder einer störfallrelevanten Änderung feststellt, dass Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf, werden Sie schriftlich darüber informiert.
  • Um die Genehmigung zu beantragen, reichen Sie einen schriftlichen oder elektronischen Antrag ein und fügen die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden sie für einen Monat öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt.
  • In dieser Zeit können Personen oder Vereinigungen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, ihre Einwände gegenüber der zuständigen Behörde darlegen.
  • Die zuständige Stelle holt im Rahmen der Genehmigungsprüfung auch Stellungnahmen von anderen betroffenen Behörden ein.
  • Sobald der zuständigen Behörde rechtzeitig eingereichte Einwände und Stellungnahmen vorliegen, entscheidet sie über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 7 Monate.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richten sich nach der Investitionshöhe oder nach dem Verwaltungsaufwand. Sie werden anhand der Umweltgebührenordnung Hamburg berechnet.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 23b Absatz 1 Satz 1 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__23b.html



Umweltgebührenordnung Hamburg

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHArahmen

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Suchwörter: Immissionsschutzrecht Bundesimmissionsschutzgesetz störfallrelevante Änderung Anlagen Störfallverordnung ELIA Online-Dienst BImSchG

Letzte Aktualisierung: 06.11.2025