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Polizeikommissariat 47

Strafanzeige Hass und Hetze im Netz erstatten

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Wenn Sie Kenntnis über Hass und Hetze im Netz erlangt haben, können Sie eine Anzeige erstatten. 
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Beschreibung der Leistung

Es ist verboten, im Internet Hass oder Hetze gegen bestimmte Gruppen von Menschen zu verbreiten, wie zum Beispiel aufgrund ihrer Nationalität, Rasse, Religion oder Herkunft. Der Begriff "Hass" bedeutet hier nicht nur normale Ablehnung, sondern eine besonders feindselige Einstellung gegenüber diesen Menschen. Wenn jemand dazu aufruft oder solche Hass-Äußerungen verbreitet, kann das strafbar sein. Wenn Sie Kenntnis über einen solchen Vorfall haben, können Sie eine Strafanzeige erstatten.

Mit einer Strafanzeige informieren Sie die zuständigen Behörden darüber, dass eine möglicherweise strafbare Handlung stattgefunden hat. Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie

  • selbst durch die Straftat betroffen (geschädigt) sind,
  • eine Straftat bezeugen können oder
  • unbeteiligt sind.

Sie können die Anzeige stellen ohne Ihren Namen oder Ihre Kontaktdaten zu nennen (anonym). Die Strafanzeige dient als Ausgangspunkt für Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden, die daraufhin prüfen, ob ein strafrechtliches Verfahren von Gericht eingeleitet werden kann.

 

Informationen

Voraussetzungen

Jede Person, die Kenntnis einer Straftat hat, kann eine Anzeige aufgeben. Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten, sind Sie grundsätzlich Zeuge im Strafverfahren. Gegebenenfalls müssen Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihrer Anzeige auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle kommen, um zum Beispiel mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.

Wenn Sie Kenntnis von einer Straftat haben, diese aber nicht zur Anzeige bringen, können Sie sich strafbar machen. Bei Verbrechen wie Mord, Raub, Kriegsverbrechen und Hochverrat besteht eine Anzeigepflicht.

Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob Sie eine Strafanzeige stellen wollen. 

Online können Sie die Art der Straftat aus folgenden Kategorien wählen:

  • Diebstahl/Eigentumsdelikt,
  • Betrug,
  • Sachbeschädigung
  • Hass und Hetze im Internet

Wenn Sie eine andere Straftat anzeigen wollen, wählen Sie die Kategorie „andere Strafanzeige“.

Die Erfolgschancen sind je nach der Art der Straftat unterschiedlich. Grundsätzlich gilt, je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto höher sind die Chancen, dass die Polizei den Täter findet. 

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie nur vermuten, dass eine Straftat begangen wurde. Es kann strafbar sein, jemanden fälschlicherweise zu beschuldigen. Es ist ebenfalls strafbar jemandem bewusst fälschlicherweise eine Straftat zu unterstellen, um seinem oder ihrem Ruf zu schaden. Wenn Sie eine Anzeige erstatten und dabei unwahre Informationen verwenden, können ebenfalls rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden. Das Gesetz sieht für falsche Verdächtigungen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass Ihre Informationen korrekt und verlässlich sind, bevor Sie rechtliche Schritte in die Wege leiten.

Fristen

Sie müssen keine Frist einhalten.



Bitte beachten Sie: Einige Straftaten verjähren nach einer bestimmten Zeit. Dies bedeutet dass der Täter oder die Täterin dann nicht mehr für die Tat bestraft werden kann. Sie sollten Ihre Strafanzeige daher immer frühestmöglich stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Strafanzeige online, schriftlich, telefonisch oder persönlich erstatten.
    • Sie können sich mit Ihrer Strafanzeige an jedes Polizeirevier wenden. Ihre Strafanzeige wird dann an das Polizeirevier weitergeleitet, das für die Straftat zuständig ist.
    • Wenn Sie Ihre Strafanzeige online stellen, wird sie automatisch an das zuständige Polizeirevier weitergeleitet.
  • Sie können Angaben zu Ihrer Person machen (Name, Adresse, Handynummer, Mailadresse) oder anonym bleiben.
  • Sie geben den Ort an, an dem sich die Straftat ereignet hat.
  • Sie geben an, um welche Art der Straftat es sich handelt.
  • Sie machen weitere Angaben zum Tatort, zur Tatzeit, zum Täter und zum Ereignis selbst.
  • Sie werden rechtlich belehrt.
  • Es besteht die Möglichkeit, Ihrer Strafanzeige relevante Dokumente wie Kaufbelege, Quittungen, Screenshots oder Fotos beizufügen.
  • Wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben oder persönlich vorsprechen, erhalten Sie eine Vorgangsnummer zu Ihrer Strafanzeige und die Kontaktdaten der bearbeitenden Polizeidienststelle.
  • Die zuständige Dienststelle der Polizei nimmt die Anzeige entgegen und prüft diese.
  • Gegebenenfalls wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. 
  • Wenn genügend Beweise für eine Straftat vorliegen, kann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Der Fall wird vor Gericht gebracht, und es kommt zu einem Gerichtsverfahren.
  • Wenn keine Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen, wird das Verfahren  eingestellt.

Dauer

Die Bearbeitungszeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine zeitliche Eingrenzung ist nicht möglich.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 158Strafprozessordnung (StPO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__158.html

Adresse und Kontakt

Polizeikommissariat 47

Die Mail-Nachricht wird nur während der normalen Bürostunden gelesen. In dringenden Fällen wählen Sie Polizeinotruf: 110

Außenstelle(n)/Polizeiposten:
Polizeiaußenstelle Finkenwerder
Butendeichsweg 2
21129 Hamburg

Bitte beachten Sie, dass die Außenstelle bzw. der Polizeiposten nicht an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden geöffnet ist.
Die Erreichbarkeit erfahren Sie über das zuständige Kommissariat.
Der Einsatz der Streifenwagen erfolgt grundsätzlich vom Kommissariat aus.

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Letzte Aktualisierung: 05.10.2024