Beschreibung der Leistung
Zu den Aufgaben gehören
a. die Aufsicht und Beratung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes,
b. Erteilung von Umgangsgenehmigungen und Beförderungsgenehmigungen sowie die Bearbeitung von Anzeigen in den Bereichen Medizin, Technik, Gewerbe, Behörden und Forschung:
- beim Umgang mit radioaktiven Stoffen,
- beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern,
- beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung,
- im Rahmen von Arbeiten (bei Bereichen mit erhöhter, natürlicher Radioaktivität),
- Konsumgüter,
- bei Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen,
- bei Strahlenpässen,
- beim Fund von radioaktiven Stoffen.
Weiterhin die
- Ausstellung von Fachkundebescheinigungen und
- Anerkennung von Strahlenschutzkursen sowie
- Aufsicht über den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen und Kernbrennstoffen.