Hamburg.deHamburg ServiceTierärztliche Hausapotheke anzeigenBehörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Tierärztliche Hausapotheke anzeigen

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Wenn Sie eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mitteilen.
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Beschreibung der Leistung

Das Tierarzneimittelgesetz und die Tierärztliche Hausapothekenverordnung enthält wichtige Bestimmungen für die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln.   

Die Behörde für Justiz und Verbrauchschutz ist die zuständige Überwachungsbehörde des Tierarzneimittelverkehrs in Tierärztlichen Hausapotheken, bei Tierhaltern, Tierheilpraktikern und dem Einzelhandel außerhalb von Apotheken (Zoofachhandel).

Der Betrieb einer Tierärztlichen Hausapotheke ist bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz anzuzeigen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Tierärztliche Approbation
  • Tierärztliche Hausapotheke in Hamburg

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
  • Grundriss der Praxis mit Kennzeichnung der Tierärztichen Hausapothekenräume
  • Liste des gesamten tierärztlichen Personals und der Hilfskräfte

Zu Beachten

Personen, die eine Tierheilpraxis betreiben, wenden sich zur Anmeldung bitte ebenfalls schriftlich an die untenstehenden Kontaktdaten.

Fristen


  • Die Meldung geben Sie bitte vor der Aufnahme der Tätigkeit an.

  • Nachträgliche Änderungen melden Sie bitte sofort.

Verfahrensablauf

  • Bitte senden senden Sie die Meldung schriftlich an die untenstehenden Kontaktdaten.

Dauer

14 Werktage

Gebühren

Für die Anmeldung fallen Kosten nach Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz (Gebühren nach Aufwand nach §6) an.

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Tierische Nebenprodukte, Tierarzneimittel, Ausfuhrangelegenheiten

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Suchwörter: Tierarzneimittel

Letzte Aktualisierung: 08.09.2024