Voraussetzungen
Einrichtung:
Sie müssen eine Tierschutzbeauftragte Person bestellen, wenn Ihre Einrichtung Wirbeltiere oder Kopffüßer züchtet, hält oder verwendet, die in Tierversuchen eingesetzt werden.
Tierschutzbeauftragte Person:
- Eine Tierschutzbeauftragte und die stellvertretende Person müssen die notwendige Fachkenntnis und Zuverlässigkeit besitzen.
- Die Fachkenntnis muss über ein Hochschulabschlusszeugnis in Veterinärmedizin und den entsprechenden Kenntnissen beziehungsweise Fähigkeiten nachgewiesen werden.
- Die tierschutzbeauftragte Person ist verpflichtet, ihr Wissen und ihre Kenntnisse durch regelmäßige Fortbildungen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu halten.
- Die Tierschutzbeauftragte Person darf nicht gleichzeitig für selbst durchgeführte Tierversuche zuständig sein.
Als Trägerin beziehungsweise Träger der Einrichtung oder als verantwortliche Person für einen solchen Betrieb müssen Sie in einer Anweisung sicherstellen, dass die tierschutzbeauftragte Person bei der Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsfrei ist. Sie darf wegen der Erfüllung der Aufgaben nicht benachteiligt werden. Ihre Stellung und Befugnisse regeln Sie durch eine Satzung, eine innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form.
Benötigte Unterlagen
- Schriftliche Anzeige (formloses Schreiben im Original)
- Hochschulabschlusszeugnis in Veterinärmedizin (falls vorhanden in Kopie)
- Nachweise über Qualifikation im Bereich Tierversuch (Kopie)
- Innerbetriebliche Anweisung oder Satzung als Beleg für die Stellung und Befugnisse der Tierschutzbeauftragten Person (Kopie)
Zu Beachten
Ein Fachgespräch ist möglich.
- Falls die tierschutzbeauftragte Person nicht über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin verfügt, können Sie eine Ausnahmegenehmigung mit einer entsprechenden Begründung beantragen.
- Die zu bestellende tierschutzbeauftragte Person muss über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, damit Sie die Ausnahmegenehmigung erhalten.
Fristen
Sie müssen die tierschutzbeauftragte Person sowie die Stellvertretung vor der Aufnahme der Tätigkeiten der Einrichtung melden.