Beschreibung der Leistung
Wenn Sie jemand anderem Ihre erlaubnispflichtige Waffe oder Munition überlassen, müssen Sie das bei der zuständigen Behörde melden.
Es gibt Ausnahmen, bei denen Sie die Überlassung nicht melden müssen:
- Wenn Sie wesentliche Teile der Waffe vorübergehend abgeben, um Schönheitsreparaturen oder ähnliche Arbeiten durchführen zu lassen, und sie nach Abschluss der Arbeiten zurückbekommen.
- Wenn Sie Waffen oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weitergeben.
- Wenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.