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Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Umwandlung von im Ausland erworbenen staatlich anerkannten akademischen Graden von Spätaussiedlern nach erfolgter BVFG-Anerkennung

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Sie sind Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler und möchten Ihren Hochschulabschluss umwandeln lassen.
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Beschreibung der Leistung

In der BWFGB können Sie die Dokumente Ihres Hochschulabschlusses einreichen. Als Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler haben Sie einen Anspruch auf ein Verfahren, in dem geprüft wird, ob Ihr im Ausland erworbener staatlich anerkannter akademischer Grad in einen deutschen akademischen Grad umgewandelt werden kann. Voraussetzung ist, dass Ihre Qualifikation mit einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist.

Kontakt in der BWFGB: Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler
  • Sie haben Ihren Hochschulabschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule in einem Aussiedlungsgebiet erworben

Benötigte Unterlagen

  • Verleihungsurkunde (Studienabschluss) 
  • Übersetzung der Verleihungsurkunde von vereidigten Dolmetschenden
  • Fächer- und Notenverzeichnis bzw. Studienbuch
  • Übersetzung des Fächer- und Notenverzeichnisses von vereidigten Dolmetschenden
  • Lebenslauf
  • Meldebestätigung (Wohnsitz Hamburg)
  • Urkunde über die Namensänderung, wenn der Name in der Verleihungsurkunde vom derzeit geführten Namen abweicht
  • Personalausweis/Pass
  • Bundesvertriebenenausweis

Zu Beachten

Keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Keine Fristen.

Verfahrensablauf

Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an:
Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.

Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss.
Das Umwandlungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.

Dauer

k.A.

Gebühren

Für nach dem BVFG anerkannte Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler fallen keine

Gebühren an.

Rechtsbehelf

Gegen den ergangenen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Rechtsgrundlage

§ 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)

http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__10.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

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Suchwörter: Bundesvertriebenengesetz Anträge für Spätaussiedler Anerkennung in Deutschland Gradumwandlung BVFG Gleichwertigkeitsverfahren

Letzte Aktualisierung: 02.12.2024