Beschreibung der Leistung
Zuständig ist der Standort für Einwohnerangelegenheiten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gesuchte Person zuletzt gemeldet war.
Zuständig ist der Standort für Einwohnerangelegenheiten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gesuchte Person zuletzt gemeldet war.
Zur Vorlage bei Gericht.
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch!
Keine
ca. 5 Minuten
Gebühr nach Bearbeitungsaufwand, mind. 16,50 EUR.
Kassenautomat
§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG), 45 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Suchwörter: Unauffindbarkeitsbescheinigungen, Person verschwunden Unauffindbarkeitsbescheinigungen, Person vermisst Unauffindbarkeitsbescheinigungen, Person verschollen
Letzte Aktualisierung: 21.03.2025