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Finkenwerder Einwohnerangelegenheiten

Unauffindbarkeitsbescheinigungen

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Beschreibung der Leistung

Die Unauffindbarkeitsbescheinigung wird zumeist von Anwälten zur Vorlage bei Gerichten benötigt. Inhalt: Die gesuchte Person ist unbekannt verzogen (unauffindbar). Der Begriff stammt aus den 50er Jahren. Er bezeichnete eine Gerichtsanforderung und hat sich danach eingebürgert. Offiziell ist die Unauffindbarkeitsbescheinigung eine erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 Bundesmeldegesetz (BMG).


Zuständig ist der Standort für Einwohnerangelegenheiten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gesuchte Person zuletzt gemeldet war.

 

Informationen

Voraussetzungen

Zur Vorlage bei Gericht.

Benötigte Unterlagen

  • Vor- und Zuname der gesuchten Person
  • Bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum
  • evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei erweiterter Auskunft)

Zu Beachten

Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch!

Fristen

Keine

Dauer

ca. 5 Minuten

Gebühren

Gebühr nach Bearbeitungsaufwand, mind. 16,50 EUR.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Rechtsgrundlage

§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG), 45 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Adresse und Kontakt

Finkenwerder Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

Mi 8-14.30, Do 11.30-18 Uhr Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Telefonische Erreichbarkeit:
Mi 8-14.30, Do 11.30-18 Uhr

Wenn Sie einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen. Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall. Die Nutzung kostet 6 Euro. Eine Sachbearbeitung ist im Anschluss aufzusuchen, Terminvereinbarung wird empfohlen.

Der Standort für Einwohnerangelegenheiten Finkenwerder befindet sich im ersten Stockwerk. Dieses erreichen Sie neben der vorhandenen Treppe ebenfalls über einen Fahrstuhl. Um in das erste Stockwerk via Fahrstuhl zu gelangen, melden Sie sich bitte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kundenzentrums unter der Telefonnummer 040/42854-5333. Sie werden anschließend in Empfang genommen und nach oben begleitet.

 
Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2025