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Nord Einwohnerangelegenheiten

Unauffindbarkeitsbescheinigungen

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Beschreibung der Leistung

Die Unauffindbarkeitsbescheinigung wird zumeist von Anwälten zur Vorlage bei Gerichten benötigt. Inhalt: Die gesuchte Person ist unbekannt verzogen (unauffindbar). Der Begriff stammt aus den 50er Jahren. Er bezeichnete eine Gerichtsanforderung und hat sich danach eingebürgert. Offiziell ist die Unauffindbarkeitsbescheinigung eine erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 Bundesmeldegesetz (BMG).


Zuständig ist der Standort für Einwohnerangelegenheiten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gesuchte Person zuletzt gemeldet war.

 

Informationen

Voraussetzungen

Zur Vorlage bei Gericht.

Benötigte Unterlagen

  • Vor- und Zuname der gesuchten Person
  • Bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum
  • evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei erweiterter Auskunft)

Zu Beachten

Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch!

Fristen

Keine

Dauer

ca. 5 Minuten

Gebühren

Gebühr nach Bearbeitungsaufwand, mind. 16,50 EUR.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Rechtsgrundlage

§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG), 45 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Adresse und Kontakt

Nord Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen. In ungeraden Kalenderwochen ist die Dienststelle mittwochs in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr geschlossen.

Wenn Sie einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal nutzen (Kosten 6 Euro). Das Mitbringen eines Fotos entfällt dann. Planen Sie bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein, sofern Sie das Selbsterfassungsterminal nutzen möchten. Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.

Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge. Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.

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Letzte Aktualisierung: 21.03.2025