Billstedt Einwohnerangelegenheiten

Unauffindbarkeitsbescheinigungen

Beschreibung der Leistung

Die Unauffindbarkeitsbescheinigung wird zumeist von Anwälten zur Vorlage bei Gerichten benötigt. Inhalt: Die gesuchte Person ist unbekannt verzogen (unauffindbar). Der Begriff stammt aus den 50er Jahren. Er bezeichnete eine Gerichtsanforderung und hat sich danach eingebürgert. Offiziell ist die Unauffindbarkeitsbescheinigung eine erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 Bundesmeldegesetz (BMG).


Zuständig ist der Standort für Einwohnerangelegenheiten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gesuchte Person zuletzt gemeldet war.

 

Informationen

Voraussetzungen

Zur Vorlage bei Gericht.

Benötigte Unterlagen

  • Vor- und Zuname der gesuchten Person
  • Bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum
  • evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei erweiterter Auskunft)

Zu Beachten

Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch!

Fristen

Keine

Dauer

ca. 5 Minuten

Gebühren

Gebühr nach Bearbeitungsaufwand, mind. 16,50 EUR.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Hinweise zur Zahlungsart

SocialCard wird akzeptiert

Rechtsgrundlage

§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG), 45 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Adresse und Kontakt

Billstedt Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

Mo-Di 12-19, Mi-Do 7-12, Fr 8-14 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Am 13.12.2025 ist der Standort von 9:00-16:00 Uhr geöffnet.


Am 19.12.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 23.12.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 30.12.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 02.01.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.

An unseren Speed Capture Terminals können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Unauffindbarkeitsbescheinigungen, Person verschwunden Unauffindbarkeitsbescheinigungen, Person vermisst Unauffindbarkeitsbescheinigungen, Person verschollen

Letzte Aktualisierung: 09.12.2025