Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Unbedenklichkeitsbescheinigung für sprengstoffrechtliche Fachkunde-Lehrgänge

Sie möchten an einem sprengstoffrechtlichen Fachkunde-Lehrgang teilnehmen? Dafür benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hier erfahren Sie, wie Sie diese beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Um an einem sprengstoffrechtlichen Fachkunde-Lehrgang teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung. Diese Bescheinigung bestätigt, dass keine sprengstoffrechtlichen Bedenken gegen Sie bestehen und Sie zuverlässig sowie persönlich geeignet sind. Die Bescheinigung ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem Lehrgang, in dem die Fachkunde für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vermittelt wird. Die Beantragung erfolgt schriftlich oder online bei der zuständigen Behörde.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind persönlich geeignet (keine Einschränkungen in psychischer oder körperlicher Gesundheit, keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit)
  • Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet (Ausnahme möglich)
  • Bei Wohnsitz im Ausland: zusätzlich Führungszeugnis des Aufenthaltslandes

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. ärztliche Bescheinigung über körperliche Eignung
  • ggf. Führungszeugnis des Aufenthaltslandes (bei Wohnsitz im Ausland)

Zu Beachten

Keine

Fristen


  • Antrag mindestens 3 Monate vor der beabsichtigten Teilnahme am Lehrgang stellen

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Jahr gültig

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus (online oder schriftlich).
  • Senden Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und fordert ggf. weitere Unterlagen an.
  • Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen.

Gebühren

Ca. 65 Euro

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen die Versagung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rechtsgrundlage

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Amt für Verbraucherschutz
Sprengstoff

Telefonische Erreichbarkeit:
Do 10-13, 14-16 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 14.10.2026