Beschreibung der Leistung
Um an einem sprengstoffrechtlichen Fachkunde-Lehrgang teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung. Diese Bescheinigung bestätigt, dass keine sprengstoffrechtlichen Bedenken gegen Sie bestehen und Sie zuverlässig sowie persönlich geeignet sind. Die Bescheinigung ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem Lehrgang, in dem die Fachkunde für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vermittelt wird. Die Beantragung erfolgt schriftlich oder online bei der zuständigen Behörde.