Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen

Wenn Sie Hinweise auf unerlaubtes Glücksspiels haben, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Beschreibung der Leistung

Wer Glücksspiel anbietet, benötigt eine Erlaubnis beziehungsweise eine Lizenz. Wer ohne Erlaubnis Glücksspiel veranstaltet, begeht eine Straftat. Wenn Sie Kenntnis davon haben, dass ein Spieleanbieter oder eine Spieleanbieterin ohne Erlaubnis Glücksspiel anbietet und durchführt, können Sie Ihren Hinweis an die zuständige Stelle übermitteln. Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben einen nachvollziehbaren Hinweis auf unerlaubtes Glücksspiel.

Benötigte Unterlagen

Optional können Sie Belege für den Vorfall vorlegen.

Zu Beachten

  • Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.
  • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
    • Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.
  • Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.
    • Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.
  • Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

Dauer

4 - 8 Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP2

§§ 4 Abs. 1 ff. Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) 

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP4

Adresse und Kontakt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Glücksspiel Glücksspielveranstaltung Online Glücksspiel Anonyme Hinweise Anonymer Hinweisgeber Glücksspiel Whistleblower Glücksspiel Unerlaubtes Glücksspiel Hinweis unerlaubtes Glücksspiel Verbotenes Glücksspiel Hinweis verbotenes Glücksspiel

Letzte Aktualisierung: 15.12.2025