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Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration

Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland

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Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
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Beschreibung der Leistung

Termin nur für eine Person!

Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland

  1.  Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn diese zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt sind oder von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)stammt.
  2. Persönliche Vorsprache ist erforderlich!
  3. Bundespersonalausweis oder Reisepass ist mitzubringen
  4. Gebühr 5 € 

 

Informationen

Voraussetzungen

  •  Unterschrifttbestätigung ist zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt oder stammt von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) stammt.

Benötigte Unterlagen

Aufgrund unserer aktuellen Hygienebestimmungen sollen grundsätzlich nur Einzelpersonen zum gebuchten Termin vorsprechen. 

Mitzubringen ist:

  • Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Sie sind Amtsträger bzw. Vordruck der deutschen Botschaft muss vorliegen.
  • Gebühr 5 €  / EC-Kartenzahlung möglich

Zu Beachten

Unterschriftsbestätigung wird nur:

  • für Amtsträger 
  • oder von einer Privatperson ausgestellt, wenn die Unterschriftsbestätigung für eine deutsche Behörde im Ausland  (z.B. Deutsche Botschaft in Bern) bestimmt ist.

Fristen

Bitte informieren SIe bei der Stelle, wo Ihr Dokument vorgelegt werden soll.



Fristen sind uns hier nicht bekannt!

Verfahrensablauf

  1. Sie haben einen Termin gebucht.
  2. Ihr Personalausweis oder Reisepass liegt im Original vor.
  3. Unterzeichner muss persönlich anwesend sein, da die Unterzeichnung vor Ort zur Person sichergestellt sein muss.
  4. Amtliche Unterschriftsbestätigung wird mit Zweckbindung (z.B. Nur für die Deutsche Botschaft in Bern) ausgestellt bzw. Sie sind Amtsträger.
  5. Gebühr je Unterschriftsbestätigung ist vor Ort zu zahlen.
  6. Erhalt der Unterschriftsbestätigung. 

Dauer

Vorgang wird zum Termin durchgeführt!

Gebühren


  • Gebühr 5 € je Unterschriftsbestätigung

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Rechnung
  • Bargeldzahlung

Hinweise zur Zahlungsart

Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.

Adresse und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration

M 251


Alleinige Zuständigkeit:

Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
M25- Sachgebiet Beglaubigungsangelegenheiten 
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg

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Letzte Aktualisierung: 10.09.2024