Beschreibung der Leistung
Termin nur für eine Person!
Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
- Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn diese zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt sind oder von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)stammt.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich!
- Bundespersonalausweis oder Reisepass ist mitzubringen
- Gebühr 5 €