Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration

Unterschriftsbeglaubigung beantragen

Benötigen Sie ein Dokument für deutsche Behörden im Ausland? Dann benötigen Sie oft eine Unterschriftsbeglaubigung. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

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Beschreibung der Leistung

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird offiziell bestätigt, dass eine Unterschrift auf einem Dokument tatsächlich von der angegebenen Person stammt.



Wenn Sie ein Dokument bei einer deutschen Behörde im Ausland einreichen möchten, wie zum Beispiel bei einem Konsulat oder einer Botschaft, wird häufig verlangt, dass Ihre Unterschrift von einer offiziellen Stelle beglaubigt wird.

 

Informationen

Voraussetzungen

Das Dokument, für das die Unterschriftsbeglaubigung vorgenommen werden soll,

  • ist zur Vorlage bei einer deutschen Behörde im Ausland bestimmt oder
  • stammt von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg.

Benötigte Unterlagen

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Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.


Ihr Team vom Amt für Migration Hamburg



  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls: Schreiben der ausländischen Stelle, die eine Unterschriftsbeglaubigung anfordert

Zu Beachten

Es ist wichtig zu wissen, dass die Beglaubigung nicht den Inhalt des Dokuments überprüft, sondern ausschließlich die Echtheit der Unterschrift bestätigt.



Wenn Sie sich im Ausland befinden, können deutsche Konsulate oder Botschaften diese Unterschriftsbeglaubigung vornehmen.

Fristen

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Behörde, bei der Sie Ihr Dokument einreichen möchten.

Verfahrensablauf

  • Sie buchen online oder telefonisch einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
  • Sie erscheinen persönlich zu dem Termin bringen alle erforderlichen Unterlagen zu dem Termin mit und beantragen die Unterschriftsbeglaubigung.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Sie erhalten die Unterschriftsbestätigung

Dauer

Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erfolgt die Bearbeitung direkt in Ihrem Termin.

Gebühren

5,00 EUR pro Unterschriftsbeglaubigung

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Rechnung
  • Bargeldzahlung

Hinweise zur Zahlungsart

Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__33.html

§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__34.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration

M 251

Vorsprache nur mit Termin möglich! Bitte beachten Sie die Hinweise (siehe unten) in den Rubriken "Wichtige Hinweise" und "Ablauf, Dauer und Gebühren".

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 8.00-12.30, Mo13.15-15.30 und Do13.15-15.30 Uhr. Gespräche können gerne auch außerhalb dieser Zeiten durchgestellt werden.

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Letzte Aktualisierung: 12.03.2026