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Jobcenter team.arbeit.hamburg

Unterstützung zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen beantragen

Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin langzeitarbeitslose Personen einstellen, können Sie Zuschüsse für Lohnkosten erhalten

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Beschreibung der Leistung

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können Sie durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langzeitarbeitslosen Menschen einen Neustart ins Arbeitsleben eröffnen. Hierbei können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Ziel ist, dass Sie Ihrer neuen Arbeitnehmerin oder Ihrem neuen Arbeitnehmer die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und auch nach dem Ende der Förderung weiter in Ihrem Unternehmen beschäftigen.

Die zuständige Stelle kann Ihnen dafür in den ersten 5 Jahren der Beschäftigung Lohnkosten erstatten. Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt

  • im 1. und im 2. Förderjahr 100 Prozent
  • im 3. Förderjahr 90 Prozent
  • im 4. Förderjahr 80 Prozent
  • im 5. Förderjahr 70 Prozent

des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz. Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin an einen Tarifvertrag gebunden oder daran angelehnt sind oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gelten, wird Ihr Zuschuss nach dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet. Für Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, bekommen Sie keinen Zuschuss.

Die Förderung deckt auch den Sozialversicherungsbeitrag Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters ab. Ausgenommen ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.

Zudem übernimmt das Jobcenter bis zu 5 Jahre lang die Kosten für ein Coaching, das Ihre vormals langzeitarbeitslose Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zum Beispiel bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, in der Familie oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags unterstützt. So können sich Ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach langer Arbeitslosigkeit leichter an den Arbeitsalltag gewöhnen.

Ihre geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen an diesem Coaching teilnehmen. Das Coaching kann innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort stattfinden. Sie müssen Ihre geförderte Mitarbeiterin oder Ihren geförderten Mitarbeiter im ersten Jahr der Förderung für das Coaching von der Arbeit freizustellen, gegebenenfalls unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Coachingbedarf wird individuell festgelegt. Ihre unternehmerischen Belange werden bei der Terminierung des Coachings berücksichtigt.

Das Coaching wird so ausgestaltet, dass es auch die besonderen Anforderungen berücksichtigt, die Sie beziehungsweise Ihr Betrieb an das Personal stellen. Die fachliche Einarbeitung am Arbeitsplatz ist nicht Inhalt des Coachings. Das Coaching-Personal bindet Sie bei Bedarf ein und steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung, welche die geförderte Mitarbeiterin beziehungsweise den geförderten Mitarbeiter betreffen.

Das Jobcenter erstattet Ihnen auf Antrag außerdem bis zu 3.000,00 EUR für erforderliche Weiterbildungen (Lehrgangskosten) während der Beschäftigung. Die Entscheidung über die Förderung von Weiterbildungskosten liegt im Ermessen des Jobcenters. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung haben Sie nicht.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten,
    • ist über 25 Jahre alt.
    • hat innerhalb der letzten 7 Jahre mindestens 6 Jahre Bürgergeld bezogen und war in dieser Zeit gar nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt.
      • Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt oder ist die Person schwerbehindert, muss die Person in den letzten 5 Jahren Bürgergeld bezogen haben.
  • Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig.
  • Sie beenden kein bestehendes Arbeitsverhältnis, nur um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten.
  • Sie verzichten nicht ohne besonderen Grund auf eine andere Förderung, die Sie bisher für das Arbeitsverhältnis erhalten haben.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • später: Arbeitsvertrag

Zu Beachten

Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können die zusätzlichen Fahrkosten und zusätzlichen Kosten für die Betreuung von Kindern, die während der Weiterbildung anfallen, erstattet werden.

Die Förderung sieht vor, dass innerhalb des geförderten Arbeitsverhältnisses auch Praktika außerhalb Ihres Betriebes bei einem anderen Arbeitgeber absolviert werden können. Die Durchführung eines Praktikums müssen Sie als Arbeitgeber vor dessen Beginn anzeigen.

Fristen

Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.

Verfahrensablauf

  • Sie kontaktieren die zuständige Stelle. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder Sie stellen den Antrag online.
  • Sie füllen den Förderantrag aus und reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein oder Sie stellen den Antrag online.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
  • Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an die zuständige Stelle übersenden.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen Ihr Beschäftigter beziehungsweise Ihre Beschäftigte zugewiesen und Sie bekommen einen Bewilligungsbescheid.
  • Die zuständige Stelle kümmert sich um das beschäftigungsbegleitende Coaching für Ihre Beschäftigte beziehungsweise Ihren Beschäftigten.

Damit die zuständige Stelle Weiterbildungskosten übernehmen kann, müssen Sie einen weiteren Antrag stellen.

  • Sie kontaktieren die zuständige Stelle. Dort erhalten Sie das Antragsformular.
  • Sie füllen den Förderantrag aus und reichen Sie ihn mit allen nötigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.

Dauer

Bis zu mehrere Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 16i Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16i.html

Adresse und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Mo, Di, Do, Fr 7:45-12:15 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich nur für Berufstätige 15-17 Uhr

Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

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Letzte Aktualisierung: 13.02.2025